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Archiv > Steuern > Aktienanleihen > Nachsteuerrendite |
Nachsteuerrendite Investition mit Blick auf die Nachsteuerrendite |
| Weil das Finanzamt Aktienanleihen grundsätzlich unter der Einkunftsart "Kapitaleinkünfte" erfasst, lohnt es sich, frühzeitig eine steueroptimale, maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater kann daher helfen, Ihre steuerliche Situation mit Hilfe dieser Finanzprodukte spürbar zu verbessern. |
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Geldanlage-Brief −
Bei Aktienanleihen gibt es im Vergleich zu anderen Wertpapieren, wie Fonds, Aktien, Zertifikaten oder Optionsscheinen, einen Unterschied in der Besteuerung. Zinsen, Kursgewinne wie auch Kursverluste sind stets bei den Kapitaleinkünften (Anlage KAP) anzugeben. Die bei den anderen Wertpapieren gültige Spekulationsfrist von 12 Monaten, ab der Spekulationsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden dürfen, gilt bei Aktienanleihen nicht. Dies bedeutet, dass realisierte Gewinne oder Verluste bei Aktienanleihen - unabhängig von der Haltedauer der Papiere - immer steuerlich erfasst werden. In den Sparerfreibetrag in Höhe von 1.601 Euro fließen daher Zinserträge sowie alle Gewinne und Verluste aus Aktienanleihe-Geschäften komplett ein. Sobald Sie diesen Freibetrag überschreiten, sind die überschüssigen Beträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Mit Aktienanleihen lassen sich jedoch deutlich höhere Zinseinnahmen erzielen als mit herkömmlichen festverzinslichen Wertpapieren. Dank der hohen Zinskupons ist erheblich weniger Kapital notwendig, um den kompletten Freibetrag von z.B. 1.601 Euro bei Ledigen auszuschöpfen.
Stückzinsen vortragen
Doch auch Anleger, deren Zinseinkünfte den Freibetrag übersteigen und dieses Einkommen somit ihrem persönlichen Steuersatz unterwerfen müssen, können mit Aktienanleihen gegensteuern. Das Zauberwort heißt: Stückzinsen-Vortrag.
Wer Aktienanleihen kauft, erhält Zinsen grundsätzlich für jeden Tag, an dem er die Papiere gehalten hat. Durch die Anwendung der Stückzins-Methode ist die gerechte Verteilung der Zinsen garantiert. Kaufen Sie z.B. eine Aktienanleihe erst nach Emission, müssen Sie die anteiligen Zinsen für die Zeit vom Beginn des Zinslaufs bis zum Zeitpunkt Ihres Kaufs zusätzlich zum reinen Kaufpreis entrichten. Sobald Sie die Aktienanleihe wieder verkaufen sollten, werden Ihnen die vom Beginn des Zinslaufs bis zum Zeitpunkt Ihres Verkaufs aufgelaufenen Stückzinsen gutgeschrieben. Wirtschaftlich erzielen Sie die Zinsen für den Zeitraum, in dem Sie die Anleihe gehalten haben. Steuerlich reduzieren jedoch die Stückzinsen im Jahr des Kaufs Ihre Kapitaleinkünfte, während beim Verkauf dann der gesamte Zinsertrag einschließlich der ursprünglich gezahlten Stückzinsen zu versteuern ist.
Beispiel: Sie kaufen im November für nominal 5.000 Euro eine 15%-Aktienanleihe, deren Zinslauf Anfang Februar begonnen hat und die 2004 fällig wird. Somit wären für zehn Monate Stückzinsen in Höhe von 625 Euro zu entrichten. Um diesen Betrag vermindern sich Ihre Kapitaleinkünfte für das Jahr 2003. Bei einem Verkauf oder der Einlösung in 2004 unterliegen dann sämtliche Zinsen der Besteuerung.
Mit Stückzinsen Steuern reduzieren
Falls Sie in einem Jahr hohe Stückzinsen angesammelt haben, die erst im folgenden Jahr zur Ausschüttung kommen, verschieben Sie praktisch Ihre Zinseinkünfte ins nächste Jahr. Wer schon heute weiß, dass sein Einkommen 2004 z.B. wegen Renteneintritts oder anderer Umstände niedriger ausfallen wird als in 2003, könnte deshalb möglichst hohe Stückzinsen generieren. Je stärker Ihr persönlicher Steuersatz im Jahr 2004 den Satz des Vorjahres unterschreitet, desto höher fällt der Steuervorteil aus.
Doch nicht nur der erwähnte Personenkreis kann von dieser Gestaltungsmöglichkeit profitieren ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 29/2003 (pdf, 57 kB), erschienen am 17.10.2003.
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