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Börslicher vs. außerbörslicher Handel
Die Wahl des passenden Handelswegs

von Steffen Scheuble, X-markets-Team der Deutsche Bank AG

Immer wieder stellen Anleger die gleiche Frage: Ist es vorteilhafter, eine Order an der Börse zu platzieren oder aber außerbörslich mit dem Emittenten zu handeln? Lesen Sie im folgenden, welche Vor- und Nachteile die beiden Handelswege bieten.
Geldanlage-Brief − Für alle Produkte stellt der Emittent permanent An- und Verkaufskurse. Diesen Service - das Anbieten eines Marktes - nennt man "Market Making". Sobald sich der Kurs eines Basiswerts ändert, aktualisiert das Handelssystem die Preise für Optionsscheine und Zertifikate. Diese Kurse werden dann vom Handelssystem den Kunden zur Verfügung gestellt. Anleger haben damit also immer einen Preis, zu dem sie handeln können.

Börslicher Handel
Legt ein Anleger beispielsweise eine Verkaufsorder an die Börse, läuft diese in das Auftragsbuch des zuständigen Maklers, das man "Skontro" nennt. Der Makler (oder ein System des Maklers) überprüft nun, ob ein anderer Anleger gerade im gleichen Produkt einen Gegenauftrag (hier: Kaufauftrag) hat und so ein Geschäft zustande kommen könnte.

Damit der Makler an der Börse die Order des Kunden ausführen kann, ist er direkt mit dem Handelssystem des Emittenten verbunden. Somit erhält er sekündlich Kauf- und Verkaufskurse für alle Produkte und kann so die Kundenorder ausführen, sofern das Kundenlimit dies zulässt. Der Emittent springt dann sozusagen als Kontrahent ein.

Sollte ein anderer Anleger an der Börse einen passenden Gegenauftrag stellen, wird der Makler prüfen, ob dessen Order eine bessere Ausführung für den ersten Kunden ergeben würde als der vom Emittenten gestellte Kurs. Sind beide Preise gleich, wird der Makler die beiden Kundenorders gegeneinander ausführen, bevor er die Preisstellung der Bank zur Orderausführung heranzieht. Durch das Market-Maker-System ist es also unbedeutend, ob es für Optionsscheine oder Zertifikate passende Gegenaufträge im Markt gibt.

Eine weitere Besonderheit des börslichen Handels liegt darin, dass Makler an der Börse Limitorders entgegen nehmen können und diese für den Kunden überwachen. Allerdings ist die Ausführung solcher Limits für den Makler nicht verpflichtend und der Kunde hat keinen Rechtsanspruch gegen den Makler.

Außerbörslicher Handel
Zusätzlich zum Börsenhandel bieten einige Emittenten für ihre Produkte einen außerbörslichen Handel an. Anleger können dann außerhalb der börslichen Handelszeiten direkt über ihre depotführende Bank mit dem Emittenten handeln. 95 Prozent dieses Handels findet über Diskontbroker wie ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 20/2004 (pdf, 170 kB), erschienen am 18.06.2004.

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