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Eigenheimzulage / Wohnungsbauförderung
Eigenheimzulage kassieren ohne zu bauen

Sie müssen nicht gleich ein eigenes Haus ins Visier nehmen. Die Eigenheimzulage können Sie auch dann noch vereinnahmen, wenn Sie in eine Wohnungsbaugenossenschaft investieren. Aber die Zeit drängt! Der Geldanlage-Brief erläutert, wie es funktioniert und vor allem, was Sie unbedingt beachten sollten.
Geldanlage-Brief − Bauherren, die in den Genuss der staatlichen Wohnungsbauförderung kommen möchten, müssen sich sputen. Denn nach derzeitiger Gesetzeslage erhält die Eigenheimzulage nur, wer seinen Bauantrag noch in diesem Jahr einreicht. Verbleibende Zeit: Kaum mehr als fünf Wochen. Chance zur Realisierung: eher gering.

Doch wussten Sie eigentlich, dass Sie auch als Kapitalanleger einen Anspruch auf Förderung haben? Die Eigenheimzulage können Sie nämlich auch dann erhalten, wenn Sie weder eine Immobilie kaufen noch selbst bauen. Dazu sind zwei Bedingungen zu erfüllen. Die erste: Sie müssen Anteile einer vor dem 1. Januar 1995 gegründeten Wohnungsbaugenossenschaft erwerben - mindestens im Wert von 5.113 Euro, höchstens jedoch für 40.900 Euro. Die zweite: Die Summe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Jahr der Antragstellung und dem Vorjahr darf 81.807 Euro (Ledige) bzw. 163.614 Euro (Ehepaare) nicht übersteigen. Jedes Kind erhöht diese Einkommensgrenze um 30.678 Euro. Wenn Sie beiden Anforderungen genügen, zahlt Ihnen der Fiskus jährlich drei Prozent Ihrer Einlage zurück. Und das acht Jahre lang.

Noch lukrativer wird es, wenn Sie Kinder haben

Mehr noch: Für jeden Sprössling lässt der Bundesfinanzminister 256 Euro pro Jahr springen. Das ergibt über die Förderdauer von acht Jahren Mehreinnahmen von 2.048 Euro je Kind. Eine Familie mit zwei Kindern, die insgesamt 5.500 Euro in eine Wohnungsbaugenossenschaft investiert, kann sich so gut 98 Prozent ihrer Investition vom Fiskus zurückholen. Rechnen Sie nach: Die dreiprozentige Grundförderung von 165 Euro summiert sich über acht Jahre auf 1.320 Euro. Dazu kommen die beiden Kinderzulagen in Höhe von jeweils 2.048 Euro. Das ergibt in der Endsumme stolze 5.416 Euro bzw. reichlich 98 Prozent der Einmalanlage.

Übrigens: Die Eigenheimzulage können Sie ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 33/2003 (pdf, 114 kB), erschienen am 21.11.2003.

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