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Spekulationssteuer Die Debatte läuft in die falsche Richtung |
| Das Bundesverfassungsgericht hat es höchstrichterlich bestätigt: Das deutsche Steuerrecht ist mittlerweile so komplex, dass der Ehrliche zum Dummen wird. |
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Stellen Sie sich vor: Mehr als fünfzig Prozent der Weltliteratur über Steuerrecht betrifft deutsches Steuerrecht! Kein Wunder also, dass keiner mehr durchblickt.
Wenn Sie in 1997 und 1998 in Ihrer Steuererklärung Spekulationsgewinne angegeben und gegen den ergangenen Steuerbescheid nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, sind Sie - mit Verlaub - der Dumme. Denn Ihr Geld sehen Sie in diesem Fall nicht wieder. Und das, obwohl diese Steuer für die betreffenden Jahre aufgrund des "strukturellen Erhebungsdefizits" mittlerweile für verfassungswidrig erklärt wurde (vgl. Geldanlage-Brief 09/04). Jetzt prüft man in Berlin, ob die Kontrollmöglichkeiten erweitert werden müssen.
Ich bin der Meinung, dass diese Debatte in die falsche Richtung läuft! Zum einen, weil wir bei der Spekulationssteuer nur über einen Betrag von gerade einmal 150 Mio. Euro pro Jahr reden. Ein Betrag, der, angesichts eines Bundeshaushalts im dreistelligen Milliardenbereich, ein aufwändiges System von Kontrollmechanismen nicht lohnt. Zum anderen, weil wir statt weiterer Kontrollen lieber unser Steuersystem wirklich vereinfachen sollten. Nehmen wir uns doch endlich einmal ein Beispiel an unseren Nachbarn: ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 11/2004 (pdf, 179 kB), erschienen am 26.03.2004.
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