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Altersvorsorge
Alternative zur Eigenheimzulage: Wohneigentum "verriestern"

Der Verband der privaten Bausparkassen hat konkrete Vorstellungen zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Altersvorsorge unterbreitet. Allerdings wurde die Riester-Rente dabei nur bedingt als Vorlage gewählt.
Geldanlage-Brief − Mit einem eigenen Altersvorsorge-Konzept ist der Verband der privaten Bausparkassen in dieser Woche an die Öffentlichkeit gegangen. Die Bausparkassen, die von der Streichung der Eigenheimzulage besonders betroffen sind, schlagen vor, Wohneigentum in das staatliche Riester-Förderkonzept einzubeziehen. Die "Verriesterung" der eigenen vier Wände solle dabei allerdings - im Gegensatz zur "normalen" Riester-Rente - keine nachgelagerte Besteuerung vorsehen, da dies zu aufwändig, zu kompliziert und zu bürokratisch sei.

Riester beim Wohneigentum einfacher gestalten
Um die Steuervorteile im Vergleich zu anderen Riester-Vorsorgemodellen auszugleichen, sollten Häuslebauer nur 80 Prozent der Riester-Förderung erhalten. Das sei im Hinblick auf die niedrigeren Verwaltungskosten unter dem Strich letztlich ein deutlich effizienteres System als die nachgelagerte Besteuerung.

Wahlfreiheit für Riester-Bausparer
Das Modell der Bausparkassen sieht vor, dass unmittelbare Aufwendungen für den Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum ab dem Erwerbszeitpunkt eine Förderung für die Dauer der Finanzierung erhalten. Dies sichere die Wahlfreiheit, bestehende "Riester-Bausparverträge" bei Bedarf nicht weiter zu besparen, sondern die Sparleistungen für die Wohneigentumsbildung in Anspruch zu nehmen. Ein einmal aufgebautes privates Altersvorsorge-Vermögen bleibe ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 03/2006 (pdf, 277 kB), erschienen am 17.02.2006.

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