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Altersvorsorge
Gesetzgeber will Altersvorsorge von Selbstständigen schützen

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Selbstständige im Falle einer Insolvenz künftig besser absichern. Geld, das für die Altersvorsorge vorgesehen war, soll vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt werden.
Geldanlage-Brief − Ein Leben lang für die Altersvorsorge sparen, um später auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein. Im Falle einer Insolvenz haben Unternehmer und Selbstständige bislang häufig schlechte Karten, im Alter auf das Ersparte zurückzugreifen. Denn Gläubiger haben das Recht, sich "ihr" Geld auch dann zu holen, wenn es vom Schuldner für die Altersvorsorge vorgesehen war. Damit soll jetzt Schluss sein - das zumindest ist der Wille der Bundesregierung.

Altersvorsorge ist nicht gleich Vermögensbildung
Mit dem neuen Gesetzentwurf soll zumindest eine Rente in Höhe des Pfändungsfreibetrags geschützt werden. Gläubiger hätten dann nur den Anspruch, auf darüber hinaus gehende Summen zurückzugreifen. Allerdings muss die Vorsorgefunktion des Geldes tatsächlich bestehen. Reine Vermögensbildung - ohne Bezug zum Rentenalter - reicht nicht aus, um den Zugriff des Gläubigers im Falle einer Insolvenz zu verhindern.

Die Kehrseite: Altersvorsorgevermögen für Kreditsicherung ungeeignet
Das Ganze hat noch einen positiven Nebeneffekt für die Sozialkassen. Denn wenn Teile des Einkommens im Alter aus dem privaten Topf der Vorsorge entnommen werden, sind ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 06/2006 (pdf, 206 kB), erschienen am 31.03.2006.

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