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Rürup-Rente
Versicherer bieten Rürup-Tarife mit Todesfall-Schutz

Die Rürup-Rente kann die in sie gesetzten Erwartungen weiterhin nicht erfüllen. Haupthindernisse für den Erfolg dieser Altersvorsorge-Alternative sind der Ausschluss des Kapitalwahlrechts sowie die Gesetzes-Vorgabe, wonach die Rentenansprüche nicht vererbbar sind.
Geldanlage-Brief − Die Restriktionen bei der Basis-Rente sind umfangreich. Die Police muss zwingend eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen, ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Zudem dürfen die Rentenansprüche nicht veräußert, übertragen oder vererbt werden. Und: Die Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr einsetzen. Kein Wunder also, dass diese Vorsorge-Alternative trotz ihrer Steuervorteile vom Verbraucher bislang nur unzureichend angenommen wird.

Versicherer bieten Tarife mit Kapitalsicherung
Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis findige Versicherer Zusatztarife zum Schutz des eingezahlten Kapitals im Todesfall auf den Markt bringen würden. So bietet die DBV Winterthur in ihrem Tarif "win-basis" eine Komplett-Rückzahlung des Geldes im Falle des Ablebens vor Beginn der Rentenzahlung. Und auch die R+V, die Allianz und die Hannoversche Leben sind bereits mit ähnlichen Zusatz-Policen am Markt.

Zusatz-Policen schmälern die Rendite
Wichtig zu wissen: Wie bei jedem Finanzprodukt geht die Kapitalsicherung auch bei diesen Angeboten zu Lasten der Rendite. Die Finanzierung der Zusatzpolice schmälert also die zu erwartende Rentenzahlung. Kein Wunder also, dass Verbraucherschützer ein kritisches Auge auf die Kombi-Tarife der Assekuranz geworfen haben. Unser Tipp: Insbesondere wenn ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 07/2006 (pdf, 224 kB), erschienen am 13.04.2006.

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