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Rürup-Rente
Altersvorsorge mit Rürup

Bis heute ist die Rürup-Rente deutlich hinter der "Konkurrenz aus dem Hause Riester" zurückgeblieben. Denn der Zuschnitt dieses Altersvorsorge-Instruments ist nicht auf den Durchschnitts-Sparer ausgelegt. Für manche Zielgruppe bringt die Rürup-Rente allerdings echte Vorteile.
Geldanlage-Brief − Sind Sie Selbstständiger und nicht rentenversicherungspflichtig? Dann ist die Rürup-Rente Ihre einzige Chance, den Staat an Ihrer Altersvorsorge zu beteiligen. Denn die Riester-Rente ist an die Bedingung "Sozialversicherungspflicht" geknüpft und auch die Arbeitnehmer-Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge können Sie nicht in Anspruch nehmen. Aber wo genau liegen die Vorteile, wenn Sie die Rürup-Chance beim Schopfe packen?

Einzahlungen von der Steuer absetzbar
Zunächst einmal können Sie Ihre Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Das geht von Jahr zu Jahr mit höheren Beträgen. In 2006 sind es 62 Prozent, die Sie auf diese Weise absetzen können. Im Jahr 2025 können Sie die gesamten Beiträge geltend machen - bis zur dann gültigen Obergrenze. Wichtig zu wissen: Auch die Besteuerung der Rentenzahlungen steigt von Jahr zu Jahr. Momentan werden nur 52 Prozent der Renten-Auszahlungen besteuert. Erst in 2040 langt der Fiskus dann voll zu und besteuert die Gesamt-Rente.

Nachgelagerte Besteuerung fördert Investitionsfähigkeit
Resümierend kann festgehalten werden: Die Rürup-Rente ist vor allem für gut verdienende Selbstständige interessant, die ohne gesetzliche Rente oder Versorgungswerk im Rücken eine gute Vorsorge-Variante suchen. Sie können in der Ansparphase recht hohe Sonderausgaben geltend machen. Auf der anderen Seite ist die ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 15/2006 (pdf, 220 kB), erschienen am 04.08.2006.

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