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Archiv > Finanzen > Geschlossene Fonds > |
Geschlossene Fonds So profitieren Sie von der Tonnagesteuer |
| Für die Anlageklasse der Geschlossenen Fonds begann in diesem Jahr eine neue Zeitrechnung: Bereits Ende 2005 schaffte der Finanzminister die Möglichkeit steuerlicher Verlustzuweisungen ab. Reine Steuer-Sparmodelle sind damit passé. Den Kopf in den Sand stecken müssen Sie damit aber noch lange nicht. Denn hoch interessante Anlageobjekte gibt es nach wie vor - wirtschaftlich wie steuerlich. |
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Zum Beispiel Schiffsfonds: Seit 1999 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Gewinn pauschal nach der Tonnagesteuer des Schiffes zu versteuern. Wer für die Tonnagesteuer optiert, zahlt nur sehr geringe Steuern. Sie liegen je nach Schiffsgröße zwischen 0,23 und 0,92 Euro je 100 Nettotonnen/Tag. Eine wahrlich vernachlässigbare Größe. Und damit nicht genug; so sind auch Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes mit der Tonnagesteuer bereits abgegolten.
Wobei Sie sich jetzt natürlich fragen werden, ob die Sondersteuer eines Tages nicht doch noch unter den Rotstift des Finanzministers geraten kann. Nun, die Tonnagesteuer soll in erster Linie den Schifffahrts-Standort Deutschland stärken. Obwohl Sie Änderungen nie ganz ausschließen können, so gilt sie unter Experten zumindest für die nächsten Jahre als gesichert.
Wie Sie als Gesellschafter eines Geschlossenen Fonds von der quasi steuerfreien Ausschüttung profitieren, ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 15/2006 (pdf, 220 kB), erschienen am 04.08.2006.
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