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Abgeltungssteuer
Höchste Eisenbahn für den Fondskauf?

Bisher schien alles klar geregelt. Doch nun gibt es ein Gerücht, dass zumindest aufhorchen lässt.
Geldanlage-Brief − Worum geht es? Es geht um die Abgeltungssteuer, die Sie durch unsere mehrteilige Steuerserie inzwischen in all’ ihren Facetten kennengelernt haben: Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Sie demnach ab dem Stichtag 1. Januar 2009 Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent versteuern. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer. Dabei gilt für Zertifikate eine Sonderregelung: Vor dem 14.03.2007 erworbene Papiere genießen Bestandsschutz. Haben Sie die Zertifikate erst später erworben, müssen Sie sie noch vor dem 01.07.2009 veräußern, um von der bisherigen Steuerregelung zu profitieren. Als Fondssparer haben Sie es besser: Für Fonds endet der Bestandsschutz erst am 31.12.2008. Wenn Sie sich also noch in 2008 positionieren und sich, unserer Idee aus Ausgabe 15/2007 folgend, Fondsanteile ins Depot legen, genießen Sie quasi ewige Steuerfreiheit.

Doch nun kommt es. Seit einigen Tagen wird das Gerücht herumgereicht, wonach der Gesetzgeber eine Rolle rückwärts plane und den ursprünglich kommunizierten Stichtag (31.12.2008) auf den 01.11.2007, möglicherweise sogar in die letzte Oktoberwoche, vorziehen werde. Ein Marketing-Gag der Fondsindustrie?

Unsere Meinung: Eine – auch rückwirkende – Vorverlegung des Stichtages für Fonds würde zwar den Gleichstand zu Zertifikaten weithin wieder herstellen. Doch halten wir dies mit Blick auf die klaren Dementis an allen Fronten für eher unwahrscheinlich. Wie Sie mit dem Gerücht umgehen, liegt ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 21/2007 (pdf, 277 kB), erschienen am 26.10.2007.

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