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Archiv > Finanzen > Mifid > |
Mifid Mifid: Mehr Transparenz für Anleger |
| Haben auch Sie kürzlich Post von Ihrer Bank erhalten und wussten mit dem dicken Stoß Papier wenig anzufangen? Des Rätsels Lösung hört auf den Namen „MiFID“. Die Abkürzung steht für „Markets in Financials Instruments Directive“ und bezeichnet eine Richtlinie des Europäischen Parlaments, die Banken und Berater seit dem 1. November zu mehr Transparenz nötigt. |
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Geldanlage-Brief −
Ihre Bank ist ab sofort dazu verpflichtet, ihr Werbeversprechen einzulösen und Ihre Aufträge bezüglich Preis und Schnelligkeit bestmöglich auszuführen. Punkt zwei ist die Offenlegungspflicht: Künftig, und daher auch die Post von Ihrer Bank, müssen Vermittler, Berater und Banken sämtliche Provisionen offen legen. Punkt drei betrifft die Vermögensverwalter. Sie müssen Ihnen fortan mindestens alle sechs Monate eine Darstellung ihrer Anlageergebnisse liefern und diese ins Verhältnis zu einer Benchmark, etwa den Dax, setzen. Punkt vier schließlich – der sind Sie. Auch Sie müssen mitarbeiten und Ihrer Bank alles mitteilen, was diese zur Abwicklung des Geschäftes mit Ihnen wissen muss. Dies schließt im Falle der Anlageberatung die Offenlegung Ihrer Finanzen zwingend ein.
Unsere Meinung: Die MiFID beinhaltet klare Vorschriften und wenige Auslegungsspielräume. Sie gilt mit Ausnahme geschlossener Fonds für alle Finanzprodukte und ist daher kein Papiertiger. Im Gegenteil: Die Richtlinie versetzt Sie ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 23/2007 (pdf, 245 kB), erschienen am 23.11.2007.
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