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Kapitalerträge
Rückkehr in die Steuerehrlichkeit

Die Bundesregierung plant einen Brückenschlag für Steuersünder. Wer in der Vergangenheit für sein in- oder ausländisches Vermögen zu Unrecht keine Steuern gezahlt hat, soll eine befristete Möglichkeit erhalten, sich wieder steuerehrlich zu machen. Der Geldanlagebrief informiert über das Regierungsvorhaben, ein neues europäisches Abkommen und deren Auswirkungen für all' jene, die ihr Geld aus Steuergründen ins Ausland transferiert haben.
Geldanlage-Brief − Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt haben, sollen eine zeitlich befristete Möglichkeit erhalten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren: Mit einer umfassenden Erklärung über zu Unrecht nicht versteuerte Vermögens- und Kapitalerträge sowie der Zahlung einer pauschalen Abgabe sollen Steuersünder noch in diesem Jahr Strafbefreiung oder Befreiung von Geldbußen erlangen können. Entsprechende Eckpunkte für ein "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" hat das Bundeskabinett am 19. Februar beschlossen.

25-prozentige Abgabe für hinterzogene Gelder sorgt für Strafbefreiung

Dabei sollen zwei Zeitstufen gelten: Bei strafbefreiender Erklärung bis zum 31. Dezember 2003 soll ein Steuersatz von 25 Prozent, bei Erklärung bis zum 30. Juni 2004 35 Prozent gezahlt werden. Der Staat verzichtet dann auf Nachweise des Bürgers und Ermittlungen der Finanzbehörden. Bisher kann bei einer Selbstanzeige eine Strafbefreiung nur eintreten, wenn der Steuerpflichtige unterlassene oder unrichtige Angaben detailliert bei den Finanzbehörden nachholt. Eine Selbstanzeige kann aber Anlass für weitere Ermittlungen der Finanzbehörden sein. Diese "alte" Regelung gilt weiter, wenn die neue strafbefreiende Erklärung nicht das ganze bisher unversteuerte Vermögen enthält. Eine strafbefreiende Erklärung ist außerdem nicht möglich, wenn bereits wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird.

Das Gesetzgebungsverfahren für die "Brücke zur Steuerehrlichkeit" soll bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sind die strafbefreienden Erklärungen möglich.

Das Bundesfinanzministerium erwartet sich von dieser Maßnahme Nacherklärungen von rund 20 Mrd. Euro in 2003. Dies könnte, so die Hoffnung der Regierung, geschätzte Steuermehreinnahmen von 5 Mrd. Euro für Bund, Länder und Gemeinden in diesem Jahr ausmachen.

EU einigt sich über automatischen Informationsaustausch über Zinseinnahmen

Die Strafbefreiung steht im Einklang mit der ebenfalls geplanten neuen Abgeltungssteuer auf Zinsen. Die EU-Finanzminister hatten sich am 21. Januar 2003 geeinigt, zunächst in zwölf Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2004 einen automatischen Informationsaustausch über Zinseinnahmen einzuführen. Der automatische Informationsaustausch stellt sicher, dass Anleger ihre Steuern zahlen, auch wenn sie im Ausland Kapitalerträge erzielen. Für Luxemburg, Österreich und Belgien gibt es eine Übergangsregelung, nach der ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage brief 08/2003 (pdf, 94 kB), erschienen am 4.4.2003.

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