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Schiffsbeteiligungen
Schiffsfonds - Bewährte Spekulation auf hohe Nachsteuerrenditen

Die Bundesregierung will den Spitzensteuersatz von derzeit 48,5 Prozent auf 42 Prozent absenken. Manchen geht das nicht weit genug. Clevere Investoren verordnen sich daher ihre eigene Steuerreform, indem sie zu einem bewährten Anlageinstrument greifen: Den geschlossenen Fonds. Der Geldanlagebrief stellt die Funktionsweise des Steuerspar-Klassikers anhand eines Beispiels vor und gibt Hinweise, worauf Investoren bei Vertragsunterzeichnung achten sollten.
Geldanlage-Brief − Als Konsument begegnet man ihnen beinahe täglich. Und wenn man zudem noch den Blick für lukrative Geldanlagen hat, ist der Gedanke vorprogrammiert: Wem gehört eigentlich der 12-stöckige Bürokomplex, der rauschende Windpark oder das voll beladene Containerschiff? Einer sehr reichen Privatperson oder einer Bank, die ihr Kerngeschäft verlassen hat? Beides mag es geben. Doch typische Eigentümer großer Investitionsobjekte sind sie nicht. Vielmehr sind es institutionelle wie private Anleger, die sich - ähnlich einer Aktiengesellschaft - zusammen schließen, um ein großes Projekt gemeinsam zu stemmen. Unter Federführung einer Fondsgesellschaft bzw. eines -initiators gründen sie etwa einen Windpark, finanzieren eine Boing 747, erwerben gemeinsam ein Containerschiff oder finanzieren eine Filmproduktion. Die Investmentmöglichkeiten sind vielfältig.

Die Schiffsbeteiligung: Der Klassiker unter den geschlossenen Fonds

Noch größer sind indes die Steuervorteile: Verluste, die in der Anfangsphase der Projekte gewöhnlich anfallen, können in der Steuererklärung teilweise als "negative Einkünfte" geltend gemacht werden. Wer einen hohen Einkommenssteuersatz hat, kann seine Steuerlast mit den geschlossenen Fonds erheblich mindern. Mehr noch: Die Steuerrückflüsse reduzieren das eingesetzte Kapital und mindern folglich das Risiko des Anlegers. Setzt man die um den Rückfluss reduzierte Einlage ins Verhältnis zu den Einnahmen, errechnen sich daher nette Nachsteuerrenditen. Nicht selten ragen sie bis in den zweistelligen Prozentbereich hinein.

Schon seit Jahren besonders beliebt sind Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen. Bei ihnen sind die Steuerersparnisse so groß, dass die Beteiligung nicht selten einzig aus diesem Grund eingegangen wird - Anlass für den Geldanlagebrief, sich die Fondsgattung "Schiffsbeteiligung" einmal genauer anzuschauen.

Eine Schiffsbeteiligung kennt nur wenige kritische Phasen

Zunächst jedoch: Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung? Dazu ein Blick auf die Investitionsphasen: Nachdem das Fondsmanagement die Einlagen der Investoren eingeworben hat, kauft es in der Regel ein oder zwei Schiffe. Manchmal sogar eine ganze Flotte verschiedener Schiffe. In der Regel sind die Schiffe schon bei Emissionsstart langfristig verchartert. Üblich ist eine Laufzeit von bis zu acht Jahren. Länger wollen sich die wenigsten Charterer binden. Mit Ablauf des Chartervertrages tritt eine kritische Phase ein: Da die Fondslaufzeit in der Regel auf etwa 15 Jahre angelegt ist, gilt es, einen Anschlussvertrag zu akquirieren. Gelingt es, für die Anleger gute Konditionen auszuhandeln, ist der Fonds "gelaufen". Das heißt: Mit Ausnahme der Planungsphase und der Anschlussvercharterung ist eine Schiffsbeteiligung ein pflegeleichtes Investment. Denn während des Betriebes trägt in der Regel der Charterer sämtliche Geschäftsrisiken. Er zahlt den Treibstoff und sichert sich gegen Preisschwankungen ab. Die Schiffe sind gegen Havarien versichert und die Ausfallzeiten für Instandhaltungen sowie gegebenenfalls erforderliche werdende Aufdockungen bereits einkalkuliert.

Zum Ende der Fondslaufzeit werden die Schiffe schließlich verkauft. Oft werden dabei noch bis zu 50 Prozent der einstigen Anschaffungskosten erzielt - und an die Anleger ausgeschüttet. Das war's, das Fondsengagement ist beendet.

Bei der Besteuerung fährt die Schiffsbeteiligung anderen Objekten davon

Zwischen Fondsauflegung und Schiffsverkauf hat sich jedoch mehr ereignet, als der Augenschein nahe legt: Die Anleger haben kräftig Kasse gemacht. Verglichen mit anderen geschlossenen Fonds sind nur marginale Steuern angefallen. Und das ging so: Zu Beginn der Laufzeit war der Fonds noch ein Steuersparmodell, wie jeder andere geschlossene Fonds auch. Es wurden den Investoren Anfangsverluste zugewiesen, die sie in ihrer Einkommenssteuererklärung als "negative Einnahmen" Steuer reduzierend geltend machen konnten. Als aber dann die Gewinn- und mit ihr die Ausschüttungsphase begann, wählte das Fondsmanagement einen besonderen Clou: Es entschied sich für die 1999 in Kraft getretene Tonnagesteuer (§ 5a EStG), einer Variante mit außerordentlich geringer Besteuerung. Anders als eine gewöhnliche Ertragssteuer wird sie nicht auf Basis des tatsächlich erzielten Gewinnes, sondern anhand einer pauschalen Gewinnannahme erhoben. Als Bemessungsgrundlage dient dem Fiskus lediglich ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage brief 16/2003 (pdf, 77 kB), erschienen am 4.7.2003.

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