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Windenergie-Fonds
Rendite im Verbund mit Mutter Natur

Geschlossene Beteiligungen an Windparks sind nach wie vor reizvoll. Investoren haben eine sichere Kalkulationsbasis, sparen Steuern und engagieren sich nebenbei für eine saubere Umwelt. Der Geldanlagebrief zeigt, worauf Anleger achten sollten und stellt zwei der "windigen" Investitionen vor.
Geldanlage-Brief − Den Erzeugern von Strom aus Windenergie steht ein Jahr bevor, das buchstäblich Spannung verspricht. Zum ersten Mal wagt sich ein Initiator bis in die Hochseeregionen von Nord- und Ostsee hinaus. Die Wassertiefe beträgt dort zwischen fünfzehn und zwanzig Metern. Nicht minder rekordverdächtig ist die Höhe der neuen Fünf-Megawatt-Anlagen, die die Offshore Bürger Windpark Butendieck GmbH dort installieren will. Gemessen bis zur Flügelspitze sind es fast 140 Meter. Genehmigt das Bundesamt für Seeschifffahrt alle 31 derzeit vorliegenden Pläne, fließt in den nächsten Jahren die stolze Summe von rund 50 Mrd. EUR in die Hochsee. Im Endausbau sollen die neuen Hochleistungswindmühlen eine Energie von etwa 27.000 Megawatt erzeugen - 2,5 Mal so viel wie die Uranstäbe in deutschen Atomkraftwerken derzeit hergeben.

Die Landflucht wirft zahlreiche neue Probleme auf

Doch bei aller Euphorie der Betreiber: Bis es soweit ist, fließt noch viel Wasser in die Nord- und Ostsee. Überhaupt muss sich erst noch zeigen, inwieweit die ehrgeizigen Vorhaben dem kritischen Auge der Betriebswirte standhalten. Dass die Ernte der Riesenpropeller nur mit neu entwickelten Seekabeln transportiert werden kann und es zusätzlicher Überlandleitungen bedarf, sind nur einige der neuen Herausforderungen, denen sich Windparkprojektierer in Abstimmung mit Politiker und Umweltschützern stellen müssen.

Für Anleger, die jetzt und heute mit einem Windparkinvestment liebäugeln, sind die mutigen Offshore-Pläne daher noch riskant. Sie führen, aus anderem Blickwinkel betrachtet, aber zu einer wichtigen Erkenntnis: Die wirklich guten Standorte auf dem Festland sind inzwischen rar geworden. Folglich müssen Investoren den Kriterienkatalog, der zu einem attraktiven Investment führt, strenger als bisher auslegen.

Strenge Auswahlkriterien trennen Luftschlösser von rentablen Windparks

Und der beginnt schon beim Windgutachten. Seriöse Anbieter halten in der Regel zwei unabhängige Gutachten über die Windgeschwindigkeit vor. Beide sollten Geschwindigkeiten von mindestens sechs Metern pro Sekunde ausweisen, so eine der Empfehlungen des Bundesverbandes für Windenergie (BWE). Wichtig ist ferner der prognostizierte Wind-Bruttojahresertrag. Ihn sollten Anleger besonders kritisch hinterfragen. Experten raten generell, einen so genannten Parkabschlag von rund zehn Prozent vorzunehmen, um so der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich die Rotoren in einem Park gegenseitig Windkraft wegnehmen. Weitere zwei bis drei Prozent sollten für den wartungsbedingten Stillstand abgezogen und letztlich ein Sicherheitsabschlag von zehn Prozent einkalkuliert werden - fertig ist der Nettoertrag. Und weiter: Werden Sie hellhörig, wenn der Betreiber erst kurz vor Jahresende ans Netz gehen möchte. Die Einspeisevergütung für Windstrom sinkt Jahr für Jahr (jeweils im Januar) um 1,5 Prozent. Für 2003 beträgt die Vergütung 8,33 Cent je Kilowattstunde.

Wer den Wind nutzt, kann nach wie vor attraktive Steuerersparnisse ernten

Ist der Vertrag dann unterzeichnet, winkt eine nette Steuerersparnis. In der Regel können Anleger rund dreißig Prozent der Anlagesumme, die sie den Anbietern geschlossener Windpark-Fonds anvertrauen, steuerrechtlich sofort als abzugsfähige Vorlaufkosten geltend machen. Darunter fallen die Ausgaben für die Konzeption ebenso wie die Steuerberatung und Kapitalbeschaffung. Ausnahme: Vertriebsprovisionen bleiben ohne Einfluss auf die Steuerlast.

In der dann folgenden Ertragsphase werden Windkraftfonds degressiv abgeschrieben. Das heißt, es wird jährlich ein Prozentsatz vom Restbuchwert angesetzt. Die vom Fiskus akzeptierte Nutzungsdauer liegt zurzeit bei 15 Jahren. Für Fonds, die vor 2001 gegründet wurden, anerkennt das Finanzamt in der Regel eine Abschreibungsdauer von zwölf Jahren.

Ferner muss man wissen: Sind die Anlagen tatsächlich verschlissen (Erfahrungswerte zur Lebensdauer fehlen bislang noch), können Investoren keinen Veräußerungsgewinn einkalkulieren. Stattdessen fallen eher Kosten für den Rückbau an. Auch sie sollte die Initiatorin bereits im Prospekt berücksichtigen.

Prokons NewEnergy IV geht bereits im Spätsommer ans Netz

Bleibt die Frage: Wie findet man einen passenden Fonds? Am sichersten ist es zunächst, sich bei den ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage brief 21/2003 (pdf, 64 kB), erschienen am 8.8.2003.

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