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Erben und Steuern
So erben und vererben Sie richtig

Sie wollen Ihr Vermögen dem Fiskus vermachen? Für Michael Schumacher und andere Superreiche stellt sich diese Frage nicht mehr. Sie wohnen im nahen Ausland, wo der Fiskus auch bei der Einkommensteuer bescheidener ist. Für Sie als Daheimgebliebenem hat das Thema des richtigen Erbens und Vererbens dagegen ein starkes Gewicht. Sie müssen sich frühzeitig überlegen, wie Sie die Erb- und Schenkungsregeln nutzen möchten.
Geldanlage-Brief − Und Sie müssen sich womöglich beeilen. Der Grund: Im kommenden Jahr dürften die Verfassungsrichter ein Grundsatzurteil fällen. Es geht darum, ob Häuser und Grundstücke künftig zum Verkehrswert angesetzt werden müssen. Der Streitpunkt: Bislang werden Immobilien gegenüber Wertpapieren bevorzugt behandelt. Während Sie Ihre Aktien zum aktuellen (Kurs)wert versteuern müssen, liegt der steuerliche Wert von Immobilien in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert. Folge: Im Immobilienbereich können Sie größere Werte steuerfrei übertragen. Einige finden das ungerecht. Schließen sich die Verfassungsrichter dieser Argumentation an, wird der Vorteil vom Gesetzgeber kassiert werden. Die daraus resultierende "Steuererhöhung" läge bei fünfzig bis sechzig Prozent. Folglich erscheint es lohnenswert, sich bereits heute Gedanken über die Höhe der zu übertragenden Werte zu machen. Jedenfalls ist es noch nicht zu spät, einer möglichen Steueränderung zuvorzukommen.

Vom Freibetrag zum Freibrief? Alles eine Frage des Timings!

Zunächst müssen Sie wissen: Ehegatten haben derzeit einen Freibetrag von 307.000 Euro. Für Kinder liegt er bei 205.000 Euro und gilt gegenüber jedem Elternteil. Wichtig: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wenn Sie also zügig handeln, können Sie noch im Vorfeld des Richterspruchs "viel Haus" für Ihren Freibetrag übereignen.

Für Schenkungen gelten im Übrigen die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Angenehme Ausnahme: Zwischendurch, also innerhalb der zehn Jahre, können Sie Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 Euro übertragen. Oder einen PKW? Auch kein Problem. Allerdings darf er nicht teurer als 10.300 Euro sein. Interessant sind auch Geldgeschenke. Vor allem, wenn der Einkommenssteuersatz des Beschenkten unter dem des Schenkers liegt.

Schenkung auf Umwegen: Der direkte Weg zur Steuerersparnis

Ein beliebtes Steuergestaltungsmittel sind ferner Schenkungen auf Umwegen. Zum Beispiel zuerst an den Mann, der das Geschenk dann an die Kinder weiterreicht. Doch Vorsicht: Bei der so erreichten Verdopplung der Freibeträge gilt es einiges zu beachten. Erklärungsnotstände gegenüber dem Fiskus vermeiden Sie am besten, ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 31/2003 (pdf, 84 kB), erschienen am 31.10.2003.

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