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Spekulationssteuer
Kippt Karlsruhe die Spekulationssteuer?

Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers weniger als zwölf Monate, muss der Kursgewinn ab einem Freibetrag von 512 Euro vollumfänglich versteuert werden. So schreibt es das Einkommenssteuergesetz vor. Weil aber kaum jemand dieser Pflicht nachkommt, ist "die Spekulationssteuer eine Dummensteuer", sagt Klaus Tipke. Der Geldanlage-Brief informiert über die aktuelle Debatte und die möglichen Konsequenzen für Sie als Anleger.
Geldanlage-Brief − Der emeritierte Kölner Professor, mithin Deutschlands einflussreichster Steuerrechtler, hat daher vor dem Bundesfinanzhof geklagt. Tipkes Anwalt Franz Salditt verwies bei der Verhandlung auf eine Untersuchung der niedersächsischen Finanzverwaltung, wonach nur drei bis vier Prozent der Anleger ihre Spekulationsgewinne angeben - Steuergerechtigkeit Fehlanzeige. Ähnlich auch die Aussage der deutschen Steuergewerkschaft. Sie kommt in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass mindestens neunzig Prozent der Anleger ihre Gewinne verschweigen. Dem Fiskus entgehen dadurch jährlich Steuern von rund 1,5 Mrd. Euro.

Richtig, wie wir finden, dass der BFH die Erhebung der Spekulationssteuer zunächst einmal ausgesetzt und Tipkes Klage der "grundgesetzwidrigen Ungleichbehandlung" ans Bundesverfassungsgericht (AZ 2 BvL 17/02) verwiesen hat. Mit dem Urteil der Karlsruher Richter ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

Im Vorfeld des Richterspruchs gibt es zahlreiche Spekulationen zum bevorstehenden Urteil. Juristen verweisen auf das so genannte Zins-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1991. Damals hatte Karlsruhe entschieden, dass der Gesetzgeber die Steuerehrlichkeit "durch hinreichende, die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abstützen" müsse. Der Gesetzgeber hatte darauf mit der Einführung einer Quellensteuer auf Zins- und Dividendeneinkünfte reagiert.

Steuerrechtler erwarten, dass gleiches nun auch bei den Kursgewinnen angewendet werden könnte. Der ehemaliger Verfassungsrichter Paul Kirchhof spricht sich dafür aus, Einkünfte aus Wertpapiergeschäften grundsätzlich der Steuerpflicht zu unterwerfen und die bisherige Frist von einem Jahr fallen zu lassen. In seinem Entwurf zur Reform des Einkommenssteuergesetzes fordert er ferner, auch das Bankgeheimnis aufzuheben.

Umstritten ist dagegen, ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 34/2003 (pdf, 136 kB), erschienen am 28.11.2003.

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