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Garage
Vermieten Sie Ihre Garage doch an Ihren Chef!

Fahren Sie einen Dienstwagen, den Sie nachts in Ihrer Garage parken? Dann sollten Sie von Ihrem Chef Miete verlangen.
Geldanlage-Brief − Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 145/99) dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nämlich die Miete einer Garage, in der der Dienstwagen des Nachts untergestellt wird, lohnsteuer- und sozialabgabenfrei erstatten. Der BFH spricht hier von "steuerfreiem Auslagenersatz". Natürlich müssen Sie die Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern, können jedoch Kosten für Reparaturen etc. abziehen.

Auch der Arbeitgeber profitiert: Zweigt Ihr Chef einen angemessenen Betrag Ihres Gehalts für die Garagenmiete ab, zahlt auch er darauf keine Abgaben. Bislang ungeklärt ist jedoch, ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 15/2004 (pdf, 267 kB), erschienen am 30.04.2004.

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