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Steuerliche Änderungen
Neue Steuerregeln für Fondssparer ab 2004

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, Bonn

Das Investment-Modernisierungsgesetz hat Fondsparern einiges an Erleichterungen gebracht. Nachstehend die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Überblick:
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Geldanlage-Brief Gleichstellung inländischer und ausländischer Fonds
In- und Ausländische Fonds werden anders als bisher steuerlich im Wesentlichen gleich gehandelt. So wird ab dem Fondgeschäftsjahr 2004 das Halbeinkünfteverfahren auch bei ausländischen Fonds angewandt. Damit sind Dividendenerträge, die in ausländischen Fonds erwirtschaftet werden, für den privaten Anleger zur Hälfte steuer-frei, vorausgesetzt die Fondsgesellschaft veröffentlicht alle nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes relevanten Informationen. Im Gegenzug können auch Werbungskosten nur hälftig zum Abzug gebracht werden.
Ausländische Quellensteuern lassen sich zudem künftig auch bei ausländischen Fonds anrechnen. Wer also bei einem in Luxemburg aufgelegten Investmentfonds Quellensteuer gezahlt hat, kann diese von seiner Einkommensteuerschuld abziehen. Alternativ kommt auch ein Abzug als Werbungskosten in Betracht.

Gewinne aus Termingeschäften
Auch bei Gewinnen aus Termingeschäften (Optionen, Futures) wurden Anleger entlastet. Nach den neuen Regeln sind diese jetzt unabhängig von der Laufzeit steuerfrei, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung der Erträge.

Zwischengewinn-Regeln
Die bisherigen Regeln über den Zwischengewinn entfallen. Unter Zwischengewinnen versteht man anteilige Zins-erträge des Fonds, die dem Investor weder durch Ausschüttung noch durch Re-Investition (Thesaurierung) zugerechnet wurden. Künftig sind beim Verkauf von Fondsanteilen ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 17/2004 (pdf, 319 kB), erschienen am 14.05.2004.

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