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Neue Urteile
Spekulationsgewinne - Neue Schlappe für Hans Eichel!?

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Bundesfinanzminister Hans Eichel droht eine weitere Schlappe bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen.
Geldanlage-Brief − Hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Erfassung von Spekulationsgewinnen der Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt [Az. 2 BvL 17/02], so hoffte der Finanzminister doch wenigstens ab 1999 wieder fleißig an den innerhalb der Spekulationsfrist realisierten Kurssteigerungen der Börsenboomjahre partizipieren zu können. Dementsprechend hatte er seine Finanzbeamten angewiesen, insoweit vorläufige Bescheide für endgültig zu erklären, ruhende Verfahren wieder aufzunehmen und bewilligte Vollziehungsaussetzungen zu widerrufen. Dem haben nun erstmals die Finanzgerichte Brandenburg, Düsseldorf und Niedersachsen in verschiedenen Aussetzungsverfahren widersprochen. Anders als das Finanzministerium will etwa das Brandenburgische Finanzgericht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer ab dem Jahr 1999 nicht herauslesen. Dabei fanden die Finanzrichter deutliche Worte: "Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich nicht, dass die Besteuerung von Spekulationseinkünften bei Wertpapieren im Streitjahr 1999 verfassungsgemäß ist"; die Auffassung des Finanzministeriums sei insoweit "unzutreffend abwegig".

Das Finanzamt hat Beschwerde gegen den Beschluss des Finanzgerichts eingelegt, so dass der BFH nun zu entscheiden hat [Az. IX B 88/04]. Am Ende wird die Frage dann wohl wieder beim Verfassungsgericht landen. Bis dahin dürfte aber noch viel Wasser den Rhein hinunter fließen.

Betroffene Steuerpflichtige mit Spekulationsgewinnen ab 1999 sollten, ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 24/2004 (pdf, 196 kB), erschienen am 13.08.2004.

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