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Archiv > Steuern > Lebensversicherungsfonds > |
Lebensversicherungsfonds Lebensversicherungsfonds auf der Abschussliste der Finanzverwaltung?! |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Lebensversicherungsfonds sind in diesem Jahr einer der Verkaufsschlager der Anbieter geschlossener Investmentfonds. Etwa 600 Millionen Eigenkapital wollen die Anbieter dieses Jahr allein bei den beliebten US-Policen einwerben. |
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Geldanlage-Brief −
Ein wesentliches Argument für eine Investition privater Anleger in gebrauchte Lebensversicherungen ist, neben der guten Verzinsung, die von den Anbietern versprochene Steuerfreiheit der Einnahmen. Vorsteuerrendite gleich Nachsteuerrendite lautet die Erfolgsformel.
Die angebotenen Fonds funktionieren dabei trotz Unterschieden im Detail nach dem gleichen Strickmuster: Es wird ein Portefeuille noch laufender Lebensversicherungsverträge zusammengekauft, für das eine Kommanditgesellschaft, an der wiederum die Anleger als Kommanditisten beteiligt sind, die weiteren Prämien entrichtet. Wird die Versicherung fällig, so kassiert der Fonds die Versicherungssumme. Insbesondere bei den beliebten US-Policen ist dies eine Wette auf den Tod des Versicherten. Lebt dieser länger als erwartet, schmälert dies die Rendite des Anlegers oder führt sogar zu einem Verlust; hinzu tritt unter Umständen noch das Währungsrisiko.
Die den Anlegern zugesicherte Steuerfreiheit der Fondseinkünfte gerät nun aber ins Wanken. Wie bereits bei den Filmfonds zeigt ihnen die Finanzverwaltung die kalte Schulter. Die Oberfinanzdirektionen Hannover und Frankfurt stufen die Fonds nämlich als gewerblich ein und sehen ein über die private Vermögensverwaltung hinausgehendes Engagement der Anleger. Die Tätigkeit der Fonds ähnele dem Factoring und dies sei schließlich eine gewerbliche Tätigkeit. Folge: Die Kommanditgesellschaft muss Gewerbesteuer zahlen, die Anleger erzielen steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die der Einkommensteuer unterliegen.
Die Fondsbranche sieht das naturgemäß anders und ist überzeugt, dass die Anleger steuerfreie Vermögensmehrungen im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung erzielen. Wer in diesem Streit am Ende die Nase vorne hat, werden sicher die Gerichte zu klären haben. Durch die Nichtanerkennung aber schafft die Finanzverwaltung ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 25/2004 (pdf, 188 kB), erschienen am 27.08.2004.
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