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Fondsbesteuerung
Rückkehr zur Steuerpflicht für Zwischengewinne?

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

In Ausgabe Nr. 17 des Geldanlage-Briefs hatten wir Sie über die neuen Regelungen zur Fondsbesteuerung informiert. Ein zentraler Punkt des Investment-Modernisierungsgesetzes war die Abschaffung der gesonderten Erfassung von Zwischengewinnen bei Renten- und Geldmarktfonds ab dem Jahr 2004.
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Geldanlage-Brief − Hintergrund waren vor allem Vereinfachungsüberlegungen; man wollte den Fondsgesellschaften die Kosten der Ermittlung und Veröffentlichung der Zwischengewinne ersparen. Jetzt legt das Finanzministerium den Hebel wieder auf volle Kraft zurück und will ab dem Jahr 2005 wieder zur steuerlichen Berücksichtigung der Zwischengewinne zurückkehren.

Hintergrund ist das ohne Existenz der Zwischengewinnerfassung mögliche sogenannte Zinsenstripping mit Fondsanteilen. Dabei werden die Fondanteile kurz vor dem Ausschüttungszeitpunkt an die Fondsgesellschaft zurückgegeben und die aufgelaufenen Zinsen im Kursgewinn des Fonds abgeschöpft, was außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei möglich ist. Auch der Steuerehrliche kann so seine Zinserträge zumindest in jedem zweiten Jahr steuerfrei vereinnahmen. Gegen das massenhafte Auftreten des Zinsenstrippings fühlte sich der Gesetzgeber zunächst gefeit, da beim Rückerwerb der Anteile schließlich ein Ausgabeaufschlag zu zahlen sei. Da allerdings hatte der Fiskus die Rechnung ohne den Wirt gemacht. ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 27/2004 (pdf, 199 kB), erschienen am 24.09.2004.

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