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Archiv > Steuern > Anleihen aus Schwellenländern > |
Anleihen aus Schwellenländern Steuervorteile für Anleihen aus Schwellenländern |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Kaum zu glauben, aber so was gibt es: eine Steuer, die man nie gezahlt hat, wird auf die persönliche Steuerschuld angerechnet. |
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Geldanlage-Brief −
Es handelt sich dabei um die sogenannte fiktive Quellensteuer. Geregelt ist sie in den Doppelbesteuerungsabkommen mit bestimmten Schwellen- und Entwicklungsländern. Um diesen unter die Arme zu greifen, tut der deutsche Fiskus so, als hätte man im Ausland eine Quellensteuer auf Zinseinkünfte aus Anleihen dieser Länder gezahlt, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Diese fiktive Quellensteuer wird dann bei der Versteuerung der Zinsen in Deutschland angerechnet. Durch die fiktive Quellensteuer haben die entsprechenden Anleiheemittenten natürlich einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil am Kapitalmarkt. Aus Sicht des deutschen Fiskus handelt es sich letztlich um eine verkappte Form der Entwicklungshilfe.
Lohnenswert sind diese Anleihen aber auch nur für Steuerpflichtige, deren Einnahmen aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag von derzeit 1.370 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) liegen. Zu den wichtigsten Emittenten solcher Anleihen zählen ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 29/2004 (pdf, 201 kB), erschienen am 22.10.2004.
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