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Archiv > Steuern > Direktversicherung > Ausschlussfrist |
Ausschlussfrist Unbedingt Ausschlussfrist 30.6.2005 beachten! |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
In Zeiten sinkender gesetzlicher Renten gewinnen die private und die betriebliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung, will man im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Besonders die betriebliche Altersvorsorge verheißt eine gute Rendite, wird sie doch staatlich gefördert. |
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Geldanlage-Brief −
Sehr beliebt war dabei in der Vergangenheit die Direktversicherung. Beiträge zu einer Direktversicherung konnten bisher bis zu einem Betrag von 1.752 Euro jährlich einem günstigen Pauschalsteuersatz von 20 Prozent unterworfen werden. Damit war die Direktversicherung vor allem für Besserverdienende eine lukrative Option der ergänzenden Altersvorsorge.
Doch mit dem neuen Alterseinkünftegesetz, über das wir Sie bereits im Geldanlage-Brief Nr. 19/2004 informiert hatten, kommt es auch hier ab 2005 zu gravierenden Änderungen. Denn die Direktversicherung wird künftig in die nachgelagerte Besteuerung einbezogen. Das heißt: Einerseits sind künftig Beiträge bis maximal 4.296 Euro pro Jahr steuerfrei, im Gegenzug muss aber die spätere Rente voll versteuert werden; Kapitalauszahlungen werden nicht mehr gefördert. Außerdem ist die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung nur noch bis 2008 sozialabgabenfrei. Und die Freistellung der Beiträge von Sozialabgaben wirkt oft noch stärker entlastend wie die steuerliche Begünstigung der Beitragsleistung.
Die neuen Besteuerungswirkungen - und damit auch die volle Steuerpflicht für spätere Rentenleistungen - trifft grundsätzlich jeden. Gott sei Dank hat der Gesetzgeber ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 31/2004 (pdf, 193 kB), erschienen am 19.11.2004.
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