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Stückzinsmodell
Steuern sparen mit dem Stückzinsmodell

Steuer sparen kann mitunter verblüffend einfach sein. Zumal dann, wenn Sie keine Einkünfte aus Kapitalvermögen haben oder Ihre Zinseinkünfte in 2004 den Sparerfreibetrag von 1.421 Euro für Ledige (2.842 Euro für Verheiratete) deutlich übersteigen.
Geldanlage-Brief − Um Ihre Steuerschuld wirksam zu senken, brauchen Sie nichts weiter, als eine Anleihe. Und zwar eine, deren letzte Ausschüttung lange zurück liegt und die darum einen umso höheren Stückzinsanteil enthält. Grund: Beim Erwerb der Anleihe bezahlen Sie auch die aufgelaufenen Stückzinsen. Diese können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung dann als "negative Einnahmen" mit anderen Einkünften verrechnen.

Wie dieses als so genannte "Stückzinsmodell" bekannte Steuermittel wirkt, sehen Sie an einem einfachen Beispiel: Sie erwerben eine Anleihe des Landes Niedersachsen, fällig am 20.01.2005 (WKN 159073). Sie hat einen Kupon von 7,5 Prozent und da die letzte Ausschüttung mit dem 20.01.2004 schon ein Weilchen zurück liegt, sind inzwischen Stückzinsen im Volumen von 6,78 Prozent des Nominalwertes aufgelaufen. Das macht bei einem Kauf von nominal 50.000 Euro immerhin 3.390 Euro, die Sie mit anderen Einkünften verrechnen können.

Das zweite Papier, das wir für Sie herausgefischt haben, ist die am 07.02.2005 fällige Anleihe der Republik Türkei (WKN 775175). Mit ihr können Sie ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 33/2004 (pdf, 176 kB), erschienen am 17.12.2004.

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