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Archiv > Steuern > Besteuerung neuer Aktien nach der Abspaltung (Spin off) > |
Besteuerung neuer Aktien nach der Abspaltung (Spin off) In Deutschland vor allem Lanxess-Anteile betroffen |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Anders als in den Vereinigten Staaten, dem Mutterland des Kapitalismus, ist in Deutschland die Abspaltung von Konzernteilen noch nicht sehr weit verbreitet. Mit der Abtrennung des Geschäftsbereichs Lanxess aus der Bayer AG sind aber auch hierzulande erstmals eine Vielzahl von Aktionären betroffen - und das angesichts der beachtlichen Kursentwicklung sowohl der Bayer- als auch der Lanxess-Aktie im durchaus positiven Sinne. |
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Zins-Alternativen für Ihr Erspartes
Geldanlage-Brief −
Aufgrund der Abspaltung wurden den Aktionären der Bayer AG Aktien der Lanxess AG im Verhältnis zehn zu eins in ihre Depots gebucht. Manch' einer stellt sich nun die Frage, wie die neuen Lanxess-Anteile denn steuerlich zu würdigen sind. Festzuhalten bleibt zunächst, dass die Einbuchung der Lanxess-Aktien für die Aktionäre keinen steuerpflichtigen Gewinn auslöst; es handelt sich also nicht um eine Sachdividende.
Verkäufe vor dem 29.01.2006 unterliegen der Steuerpflicht
Für Besteuerungszwecke - etwa bei Aktien, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, aber auch für private Veräußerungsgeschäfte innerhalb der bei Aktien einjährigen Spekulationsfrist - ist es aber wichtig, die steuerlichen Buchwerte beziehungsweise Anschaffungskosten nach der Abspaltung zu kennen. Dabei gilt: die ursprünglichen Anschaffungskosten der Bayer-Aktien sind auf die Bayer-Aktien (ex Lanxess) und die Lanxess-Aktien aufzuteilen; das maßgebende Aufteilungsverhältnis beträgt dabei 93,71 Prozent zu 6,29 Prozent. Leider gelten die neuen Lanxess-Aktien zu dem auf sie entfallenden Anschaffungskostenanteil von 6,29 Prozent als neu angeschafft. Damit beginnt per 28. Januar diesen Jahres die einjährige Spekulationsfrist für Lanxess-Anteile. Wer also vor dem 29. Januar nächsten Jahres verkauft, muss einen entstehenden möglichen Veräußerungsgewinn mit dem Bundesfinanzminister teilen.
Bayer-Aktionäre haben es besser
Da haben es die Bayer-Aktionäre besser, denn für die Bayer-Anteile ex Lanxess beginnt keine neue Spekulationsfrist zu laufen. Wer seine alten Bayer-Aktien dennoch innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen möchte, sollte aber bedenken, dass ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 03/2005 (pdf, 263 kB), erschienen am 25.02.2005.
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