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Archiv > Steuern > Erbbaurechtsmodell > Werbungskosten |
Werbungskosten Abzug von Werbungskosten als Einmalzahlung wird eingeschränkt |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Grundsätzlich gilt für Einnahmen und Werbungskosten das Zu- und Abflussprinzip. Demnach sind Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind. Dies gilt auch, wenn etwa Zinsen, Mieten oder Leasingraten für mehrere Jahre vorausgezahlt werden. Sogar eine Vorauszahlung der Erbbauzinsen für den gesamten Nutzungszeitraum von 99 Jahren berechtigt nach ausdrücklicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Abzug der gesamten Vorauszahlung im Zahlungszeitpunkt. |
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Zins-Alternativen für Ihr Erspartes
Geldanlage-Brief −
Basierend auf dieser Rechtslage schneiderte die Fondsbranche in jüngerer Zeit so genannte Erbbaurechtsmodelle, die Kapitalanlegern zu hohen steuerlichen Anfangsverlusten verhalfen. Der Finanzminister reagierte hierauf mit einer gesetzlichen Änderung: Künftig sind für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren vorausgeleistete Ausgaben auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet ist. Für vorauserhaltene Einnahmen kann der Steuerpflichtige wahlweise eine Verteilung vornehmen.
Häufigster Fall für eine mehrjährige Vorauszahlung ist freilich nicht der Erbbaurechtszins, sondern das bei längeren Zinsbindungsfristen gegebenenfalls vereinbarte Damnum oder Disagio. Angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus werden häufig Zinsbindungsfristen von zehn, zwölf, fünfzehn oder mehr Jahren vereinbart. Bei fremdvermieteten Immobilien ist dabei ein Disagio von zehn Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist durchaus marktüblich. Für die Zinsvorauszahlung gewährt der Kreditgeber im Gegenzug einen niedrigeren Nominalzins. Im Hinblick auf die Regelungen im so genannten Bauherren-Erlass belassen es viele Kreditnehmer aber auch bei einem fünfprozentigen Disagio. In jedem Fall konnte das Disagio bis dato bereits zum Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden.
Unsicherheiten bleiben
Obwohl vom Wortlaut des Gesetzes erfasst, soll die gesetzliche Neuregelung für vorausbezahlte Entgelte nach Verlautbarungen der Finanzverwaltung für das...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 07/2005 (pdf, 261 kB), erschienen am 22.04.2005.
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