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Vorsorge & Rente
Riester-, Rürup- oder doch lieber Eichel-Rente?

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Nach dem Desaster mit der Riesterrente, die trotz ansprechender Rendite wegen ihrer Komplexität nur von Wenigen abgeschlossen wurde, hat die Bundesregierung mit der Rürup-Rente einen neuen Versuch gestartet, breite Bevölkerungsschichten beim Aufbau privater kapitalgedeckter Altersvorsorge zu unterstützen. Riester, Rürup oder Eichel-Rente? Vor dieser Frage stehen viele Vorsorgewillige seit dem Jahr 2005. Mit der Rürup-Rente sollten neben den Arbeitnehmern zudem erstmals auch Selbständige eine Möglichkeit haben, Beiträge für eine private Rentenversicherung von der Steuer abzusetzen.
Geldanlage-Brief − Weil die Rürup-Rente ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung als Teil der Basisversorgung gilt, sind Beitragszahlungen im Grundsatz als Vorsorge-Aufwendungen steuerlich abzugsfähig. Allerdings sind in 2005 zunächst nur sechzig Prozent der Aufwendungen abzüglich des steuerfreien Arbeitgeberanteils abziehbar, begrenzt durch einen Höchstbetrag von 12.000 Euro, der sich bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt. Der Abzugssatz steigt sodann jährlich um zwei Prozent.
Erster Haken an der Sache: Während in der Ansparphase nur ein Teil der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden kann, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der späteren Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040 sukzessive von jetzt fünfzig auf einhundert Prozent. Insbesondere Jüngere, die jetzt nur einen Teil ihrer Einzahlungen steuerlich absetzen können, zahlen später die volle Steuer auf ihre Rente.
Zweiter Haken an der Rürup-Rente: Ihre Auszahlung darf nicht vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahrs erfolgen. Außerdem sind die Verträge so zu gestalten, dass die Rentenansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar sind. Wie bei der gesetzlichen Rente, verfällt das gesparte Kapital bei vorzeitigem Tod.
Für den Unglücksfall kann der Kunde zwar den Vertrag mit einer Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ergänzen; beide kosten aber extra und sind bisher nur vereinzelt im Angebot. Mit der fehlenden Pfändbarkeit wird die Basisrente aber zugleich auch "Hartz IV-fest".

Rürup-Rente lohnt selbst für Selbständige oft nicht
Die Rürup-Rente ist also relativ unflexibel und begünstigt ältere Beitragszahler. Ob sich der Abschluss lohnt, muss in Abhängigkeit von der steuerlichen Situation in der Anspar- und Rentenphase in jedem Einzelfall genau berechnet werden. Hier ist die Kompetenz des Vorsorge-Beraters gefragt. Naturgemäß sind derartige Voraus-Berechnungen mit vielen Unwägbarkeiten behaftet; wer weiß angesichts der Schnelllebigkeit der heutigen Zeit schon, wie hoch der Steuersatz in dreißig Jahren ist oder wie hoch dann seine Alterseinkünfte insgesamt liegen werden.

Selbständige profitieren nicht in jedem Fall
Für Selbständige sollte sich die Rürup-Rente nach den Vorstellungen des Gesetzgebers besonders lohnen, weil sie keine staatlichen Rentenbeiträge zahlen und so den Höchstbetrag der Aufwendungen besser ausschöpfen können. Allerdings sind jüngere Sparer auch hier im Nachteil. Aber auch ältere Selbständige profitieren nicht in jedem Fall. Grund ist die Günstigerprüfung, die das Finanzamt routinemäßig vornimmt, damit es nicht zu einer Schlechterstellung gegenüber dem alten, bis 2004 geltenden Rentenrecht kommt. Während einer Übergangsphase können danach mindestens so viele Vorsorge-Aufwendungen berücksichtigt werden, wie das nach bisherigem Recht möglich war. Dies kann dazu führen, dass zusätzliche "Rürup"-Beiträge nicht steuerlich abzugsfähig sind und der vermeintliche Steuerspareffekt verpufft.
Für viele Beitragszahler kann die Wahl einer nicht geförderten klassischen Privatrente, die die Rürup-Kriterien nicht erfüllt, günstiger sein. Zwar kommt hier kein Sonderausgaben-Abzug in der Ansparphase in Betracht, spätere Rentenzahlungen unterliegen aber auch nur mit dem sehr niedrigen Ertragsanteil von zum Beispiel 18 Prozent für einen 65-Jährigen der Besteuerung. Außerdem kann die klassische Privat-Rente mit Todesfall-Versicherung und Hinterbliebenen-Versorgung kombiniert werden und im Notfall kann man sich das Ersparte auch auszahlen lassen. All' das geht bei Rürup nicht.

Fazit: Generell sind die Bundesbürger zwar für den Lockruf der Steuerersparnis anfällig. Dies sollte Sie aber nicht dazu verführen, sich überstürzt für ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 13/2005 (pdf, 262 kB), erschienen am 15.07.2005.

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