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Betriebliche Altersvorsorge
Die Rente vom Chef lohnt sich!

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Aber nur etwa jeder Zehnte schöpft die Möglichkeiten aus. Dabei bietet die betriebliche Altersvorsorge (baV) als zweite Säule der Vorsorge für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber eine attraktive Möglichkeit, die mageren Renten aus der Gesetzlichen aufzubessern. Weil eine Betriebsrente dank vieler Einzahler kostengünstiger wirtschaften kann und auch steuerlich vorteilhaft ist, sind die Ablaufleistungen im Schnitt um 15 Prozent höher als bei privaten Ansparformen.
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Geldanlage-Brief − Die Zauberformel der auch als Eichel-Rente bezeichneten baV lautet Entgelt-Umwandlung und funktioniert so: Der Arbeitnehmer verzichtet während seiner aktiven Erwerbstätigkeit auf einen Teil seines Gehalts, das in einer der fünf möglichen baV-Varianten angelegt wird. Die Einzahlungen bleiben dabei steuer- und teilweise auch sozialabgabenfrei. Erst im wohlverdienten Ruhestand wird die Rente dann nachgelagert besteuert und leider auch mit dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belegt.

Fünf Durchführungswege zur Auswahl
Fünf Wege wetteifern um die Kundengunst. Neben der Direktversicherung gibt es Pensionskasse und -fonds, Unterstützungskasse sowie Direktzusage. Alle Durchführungswege haben Vor- und Nachteile, die es im Einzelfall abzuwägen gilt. Während etwa Lebensversicherungen und Pensionskassen überwiegend Renten kaufen, packen Pensionsfonds größere Anteile der Beiträge in Aktien. Das birgt zwar höhere Risiken, verspricht langfristig aber höhere Erträge.
Die größten Absatzerfolge verzeichnen momentan die Direktversicherung und die Pensionskasse. Bei Direkt-Versicherungen, Pensionskassen und -fonds bleiben maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) entsprechend 2.496 Euro im Jahr 2005 steuer- und bis zum Jahr 2008 sozialabgabenfrei. Die Entgelt-Umwandlung kann für Neuzusagen ab 1.1.2005 um weitere 1.800 Euro p.a. erhöht werden, soweit nicht bereits eine pauschal besteuerte Direkt-Versicherung nach altem Recht besteht; auch dieser fixe Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber der Sozial-Abgabenpflicht. Damit können Arbeitnehmer rund 4.300 Euro p.a. lohnsteuerfrei zum Aufbau kapitalgedeckter Vorsorge nutzen. Dabei lässt sich die Eichel-Förderung zudem weitgehend auf andere Förderungen draufsatteln, etwa einen privaten Riester-Vertrag.
Wo und wie das aus der Entgelt-Umwandlung stammende Geld angelegt wird, entscheidet letztendlich der Arbeitgeber. Für bestimmte Branchen haben sich die Tarifpartner auf genau definierte Durchführungswege geeinigt, in der Metallindustrie etwa auf die so genannte Metallrente. Wer hier etwa als 35-jähriger Arbeitnehmer vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einzahlt, kann ab dem 65. Lebensjahr mit einer Gesamtrente von zirka 1.100 Euro rechnen.
Bietet der Arbeitgeber gar nichts an, hat der Arbeitnehmer zumindest einen Anspruch auf den Abschluss einer Direktversicherung, weil diese für beide Seiten recht unkompliziert zu handhaben ist.
Die erworbenen Ansprüche auf eine Betriebsrente sind auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert. Die Betriebsrenten der Pensionsfonds, Direktzusagen und Unterstützungskassen sind über den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert. Im Übrigen achtet auch die Versicherungsaufsicht auf die Einhaltung der Anlagebeschränkungen bei Pensionskassen und Versicherungsunternehmen. Damit können die Ansprüche des Arbeitnehmers auch im Fall einer Schieflage, eines Verkaufs oder einer Aufspaltung der Firma befriedigt werden.

Ab 2005 werden die Betriebsrenten mobil
Das Recht des Arbeitnehmers auf Entgelt-Umwandlung wird seit dem Jahr 2005 zudem durch bessere Übertragungsmöglichkeiten von betrieblich erworbenen Anwartschaften im Fall des Arbeitgeberwechsels flankiert. Wer den Arbeitsplatz wechselt, kann damit künftig auch seine Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Vorteil dabei: alle betrieblichen Versorgungs-Zusagen sind am Ende der Lebensarbeitszeit bei einem Arbeitgeber gebündelt, was der Transparenz zugute kommt. Gleichwohl kann es im Einzelfall unter Diversifikations-Gesichtspunkten sinnvoll sein, seine Renten-Anwartschaft beim alten Arbeitgeber stehen zu lassen und beim neuen eine weitere Versorgung aufzubauen.

Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer allererste Wahl, wenn es darum geht, Versorgungslücken zu schließen. Wenngleich das Thema schwer verdauliche Kost ist, lohnt sich die Auseinandersetzung: Die Steuervorteile machen das Sparen im Betrieb äußerst attraktiv, denn über die Ersparnis von Steuern und Sozialausgaben holt der Arbeitnehmer ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 15/2005 (pdf, 244 kB), erschienen am 12.08.2005.

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