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Archiv > Steuern > Vorsorge & Rente > Ergänzende Altersvorsorge |
Ergänzende Altersvorsorge Kommt der gesetzliche Zwang zur Vorsorge? |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Die Nation ist gespalten. Nicht nur politisch, sondern auch, was das Sparen angeht. Zwar ist die Sparquote durchaus ansehnlich und ein Drittel der Bevölkerung im Alter gar überversorgt. Allerdings spart ein Drittel zu wenig, um im Alter den Lebensstandard annähernd zu halten. Ein weiteres Drittel der Bürger legt gar kein Geld auf die hohe Kante. So werden die attraktiven Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge vornehmlich von den gut Verdienenden genutzt - Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis sei Dank. |
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Geldanlage-Brief −
Ausgerechnet die sozial Schwächeren bleiben bei der Vorsorge außen vor. Hier droht massive Altersarmut, die die Sozialkassen später werden abfedern müssen. Nicht zuletzt: Um den künftigen Exitus der Sicherungssysteme zu vermeiden, fordern manche Experten und Politiker einen Zwang zur privaten oder betrieblichen Vorsorge.
Als "sanftes Mittel" wird in diesem Zusammenhang etwa eine automatische Umwandlung eines Teils des Arbeitsentgelts in eine ergänzende Altersvorsorge propagiert. Nur wer nachweist, dass er bereits anderweitig ausreichend vorgesorgt hat, soll sich von einem derartigen Zwang befreien lassen können ("Opting-out"). Damit soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer später dem Staat nicht auf der Tasche liegt.
Staatliche Bevormundung ist kontraproduktiv
Bei aller Notwendigkeit zur individuellen Altersvorsorge, steht ein Sparzwang aber doch im Widerspruch zu marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Wer dem Bürger vorschreibt, er müsse so viel Rente beziehen, wie er ohne die jüngsten Einschnitte bei der gesetzlichen Rente erhalten hätte, bevormundet ihn. Es ist Sache des Bürgers zu entscheiden, wie er Konsum und Sparen über die Lebensperiode verteilt, solange er dabei die Solidargemeinschaft nicht bewusst ausnutzt.
Man stelle sich im Übrigen das gesetzliche Regelwerk vor, das notwendig wäre, um eine ausreichende anderweitige Versorgung bei einem Opting-out-Modell zu berücksichtigen. Wie soll etwa das Eigenheim, das monatlich getilgt wird, berücksichtigt werden? Welchen künftigen Rentenwert will man einem schwankenden Aktiendepot beimessen? Und: Wie soll das noch zu erbende Vermögen einkalkuliert werden?
Niedrige Erwerbseinkommen stärker fördern
Ein Zwang zur ergänzenden Vorsorge für alle ist letztlich wenig zielgenau. Sicherzustellen ist allein, dass Bürger mit niedrigen Erwerbseinkommen und Vermögen ein Renten-Anspruchsniveau oberhalb des Sozialhilfe-Niveaus erhalten. Gerade diese Bevölkerungsschichten sparen derzeit aus guten Gründen kaum oder gar nicht: Ihnen fehlt schlicht der finanzielle Spielraum.
Im Übrigen dürften sie bereits ihre Zahlung in die gesetzliche Rentenkasse als faktische Enteignung empfinden, da sie mit der hieraus zu erwartenden Rente gerade das Versorgungsniveau sichern, das auch die Bürger, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, als Sozialhilfe erhalten.
Bei Geringverdienern ist der Staat gefordert. Er muss zunächst ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 16/2005 (pdf, 272 kB), erschienen am 26.08.2005.
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