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Archiv > Steuern > Verlustzuweisungsmodelle > Geschlossene Fonds |
Geschlossene Fonds Letzte Chance für Steuersparfonds? |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Der designierte Finanzminister Peer Steinbrück hält sich derzeit noch bedeckt, wie er die erheblichen Haushaltslöcher stopfen will, um die europäischen Stabilitätskriterien in Zukunft wieder erfüllen zu können. Mit großer Wahrscheinlichkeit an den Kragen gehen wird es aber den Abschreibungs- und Steuersparkünstlern. |
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Geldanlage-Brief −
Spitzenverdiener lieben geschlossene Fondskonzepte, insbesondere wenn sie erhebliche Steuersparpotentiale eröffnen. Derartige Steuerspar-Möglichkeiten eröffnen sich grundsätzlich auf zwei Wegen: Entweder erhalten die Zeichner von geschlossenen Fonds im Zeichnungsjahr so genannte Verlustzuweisungen aufgrund von (Sonder)abschreibungen auf die getätigten Investitionen. Diese Verluste können sie dann mit ihren übrigen Einkünften verrechnen und so die aktuelle Steuerlast mindern. Oder aber der Initiator schafft es, die Erträge weitgehend ohne Steuerbelastung zu generieren; dann kann der Zeichner zwar seine Jahressteuer nicht drücken, hat aber dafür in der Zukunft keine oder nur geringe zusätzliche steuerpflichtige Erträge aus seiner Kapitalanlage zu versteuern.
Verlustzuweisungsgesellschaften ganz oben auf der Streichliste
Bereits im Frühjahr 2005 hatten sich die großen Parteien auf das Aus für die Verlustzuweisungsmodelle verständigt. Zur gesetzlichen Umsetzung kam es dann aus den bekannten Gründen nicht mehr. Dieses Konzept dürfte Peer Steinbrück nun schnellstens aufgreifen, droht doch zumindest in diesem Punkt kein Streit im Koalitionspoker. Wohl ab dem Jahr 2006 werden Anleger dann die ihnen durch einen geschlossenen Fonds vermittelten Verlustzuweisungen nicht mehr mit anderen positiven Einkünften verrechnen dürfen. Das Jahr 2005 wird daher für die Vertreiber geschlossener Steuersparfonds noch mal höchst interessant sein.
Welche Konzepte sind jetzt noch interessant?
Der Immobilienfonds ist der Kassenschlager unter den geschlossenen Fonds. Größere Verlustzuweisungen sind hier seit dem Auslaufen der Ostförderung aber kaum mehr zu holen. Bei Auslandsimmobilienfonds kann oftmals aufgrund der jeweils mit Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen eine weitgehende Steuerfreiheit der Erträge erreicht werden. Geschlossene Immobilienfonds werden daher auch in Zukunft ihren Abnehmer finden. Anlagen in ausländische Immobilien sollten angesichts der teilweise überhitzten Immobilienmärkte allerdings wohl erwogen sein.
Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds werden von der Streichung der Verlustverrechnung kaum betroffen sein. Beide Konzepte setzen nicht auf Verlustzuweisungen, sondern auf steuerfreie Erträge. So sind bei Schiffen durch die so genannte Tonnagesteuer laufende Erträge und Wiederverkauf des Schiffes fast steuerfrei. Allerdings dürften auch die Preise für Containerschiffe ebenso wie die Charterraten das Ende der Fahnenstange fast erreicht haben. Der überaus volatile Markt könnte durchaus einen Einbruch erleben und damit die Renditekalkulation über Bord werfen.
Filmfonds im Visier der Behörden
Vor dem Aus stehen hingegen Medienfonds. Ihre Verlustzuweisungen liegen häufig über der Zeichnungssumme. Das "stupid german money" dürfte Hollywood bald ausgehen, denn ohne Steuereffekt dürften sich Medienfonds angesichts der erheblichen Risiken nicht rechnen. Filmfonds, die ihren Anlegern nicht nur Verluste versprachen, sondern zugleich Kapitalgarantien gewährt haben, stehen zudem derzeit wegen Steuerhinterziehung im Visier der Behörden. Anlegern drohen im Einzelfall erhebliche Steuernachzahlungen.
Auch Wertpapierhandelsfonds haben keine Zukunft. Ihnen muss man jedoch als Ökonom keine Tränen nachweinen, denn realwirtschaftlicher Nutzen war vom Hin- und Herhandeln festverzinslicher Papiere im steuerlichen Nirwarna eh' nicht zu erwarten. Anders sieht das bei Leasingfonds aus, die als Kapitalsammelstellen fungieren. Anlaufverluste können hier aus Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen resultieren. Die Nachsteuer-Rendite von Leasingfonds dürfte daher ab 2006 sinken.
Jetzt noch zugreifen?
Wer dieses Jahr noch unter Steuergesichtspunkten in ein Verlustzuweisungsmodell investieren möchte, sollte besonders genau hinschauen und ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 20/2005 (pdf, 244 kB), erschienen am 21.10.2005.
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