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Archiv > Steuern > Abgeltungssteuer > |
Abgeltungssteuer Kommt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne? |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Der Sommer verspricht spannend zu werden und könnte die Berliner Koalition vor eine ernste Zerreißprobe stellen. Denn die Frage, ob 2007 eine pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne eingeführt wird, birgt ideologischen Sprengstoff. Zugleich stellt sich damit die Frage nach der Zukunft des Kontenabrufs. |
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Geldanlage-Brief −
"In dieser Legislaturperiode werden wir eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen realisieren"; so allgemein gehalten sind die bisherigen Äußerungen des Koalitionsvertrags zur Besteuerung von Kapitaleinkünften. CDU/CSU setzen dabei auf eine Abgeltungssteuer, die anonym auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne erhoben werden soll. Als Steuersatz stehen zwanzig Prozent im Raum.
Mit der Abgeltungssteuer glaubt man, auch den unpopulären Kontenabruf entbehren zu können. Seit April 2005 können neben den Strafverfolgungsbehörden auch Finanz- und Sozialämter über eine Kontoabfrage Inhaber und Verfügungsberechtigte von inländischen Konten und Depots ausfindig machen. Der Kontenabruf erfreut sich bei den Behörden zunehmender Beliebtheit. Nach 62.000 Abfragen im Jahr 2005 - davon 8.700 für den Bedarf der Finanzämter - wird die Zahl der Anfragen wegen der fortschreitenden Automatisierung des Systems im Jahr 2006 deutlich zunehmen. Das Finanzministerium peilt eine rechnerische Kapazität von 5.000 Anfragen täglich an; dem stehen allerdings etwa 500 Millionen Konten gegenüber. Gleichzeitig verwehrt man sich gegen Berichte, etwa des Genossenschaftsverbandes in Frankfurt, der von vierzehn Millionen "Vorgängen" allein bei seinen Mitgliedsinstituten sprach.
Abschaffung des Kontenabrufs gefährdet Spekulationssteuer
Problematisch erscheint eine mögliche Abschaffung des Kontenabrufs vor allem im Hinblick auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer. Das Verfassungsgericht hatte die Spekulationssteuer 1999 mit ausdrücklichem Verweis auf die Kontenabfrage für rechtens erklärt, weil der Fiskus damit erstmals ein Instrument habe, die Steuer auch tatsächlich einzutreiben und Steuer-Unehrliche zu entdecken.
SPD gegen Abgeltungssteuer
Die SPD bringt sich offenbar aber bereits gegen eine anonyme Abgeltungssteuer in Position. Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Jens-Otto Spiller etwa bezeichnet die Abgeltungssteuer als steuersystematisch "höchst problematisch". Die Tatsache, dass Besserverdiener bei einer Abgeltungssteuer regelmäßig steuergünstiger weg kommen als Kleinsparer, ist der SPD ein Dorn im Auge. Auch passt die Abgeltungssteuer kaum zu der von den Genossen durchgesetzten "Reichensteuer".
Alle Fragen offen
Derweil wächst die Verunsicherung der Kapitalanleger, die häufig noch auf den Spekulationsverlusten des letzten Börsencrashs sitzen. Eine Verlust-Verrechnungsmöglichkeit aber wird eine Abgeltungssteuer kaum vorsehen, was den zunächst optisch günstig erscheinenden Abschlagssatz relativiert.
Überhaupt ist derzeit völlig offen, wie die geplante Abgeltung konkret ausgestaltet werden soll. Werden nur Spekulationsgewinne oder auch Kapitalerträge erfasst? Kommen etwa zu den 20 Prozent auch noch Kirchensteuer- und Solidaritätszuschlag hinzu? Wie sieht es mit der Fortexistenz der 512 Euro-Freigrenze für Spekulationsgewinne aus? Bleibt es für Aktienkursgewinne beim Halbeinkünfte-Verfahren? Wie soll der Sparerfreibetrag, der 2007 nochmals auf 750 Euro gesenkt wird, in ein Abgeltungssystem integriert werden? Gibt es eine Möglichkeit, zur Veranlagung zu optieren? Wie sollen Kapitalanlagen auf ausländischen Konten in die Besteuerung einbezogen werden?
Was passiert mit stillen Reserven?
Besonders kritisch für viele Anleger ist die Frage, was mit bis zum Übergang auf das neue Besteuerungsregime bereits aufgelaufenen Kursgewinnen und stillen Reserven passieren soll. Wenn der Finanzminister hier nicht Maß hält und die Finger von den in der Vergangenheit entstandenen Wertzuwächsen lässt, kann das zu erheblichen Turbulenzen an den Kapital- und Immobilienmärkten führen; viele Steuerpflichtige stehen schon in den Startlöchern, um ihr Vermögen zu versilbern oder auf eine selbständige Gesellschaft zu übertragen. Wenn die Politik klug ist, gibt sie hier alsbald eindeutige Antworten.
Klar ist schon jetzt eines: Notorische Steuerhinterzieher wird weder die Einführung einer Abgeltungssteuer noch der Kontenabruf schrecken. Sie haben schon längst ein (Online-)Konto bei einer ausländischen Bank, die sich nicht als Erfüllungsgehilfe für die Kontenabfrage vereinnahmen lässt und meist auch Mittel und Wege kennt, um ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 04/2006 (pdf, 259 kB), erschienen am 03.03.2006.
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