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Archiv > Steuern > Betriebliche Altersvorsorge > |
Betriebliche Altersvorsorge Sozialabgabenfreiheit der betrieblichen Vorsorge vor dem Aus |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Arbeitgeber und Gewerkschaften sind nicht häufig einer Meinung, aber in der Frage der Sozialversicherungs-Freiheit der Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge sind sie es ausnahmsweise. Massiv fordern sie eine Verlängerung der Ende des Jahres 2008 auslaufenden Sozialabgaben-Befreiung. Doch bei der Bundesregierung stoßen sie offenbar auf taube Ohren. Möglicherweise werden deshalb Zeitwertkonten an Bedeutung gewinnen. |
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Die Notwendigkeit einer ergänzenden Vorsorge ist angesichts stetig sinkender Renten allgemein bekannt. Um die ergänzende Vorsorge der Arbeitnehmer zu stärken, hatte die rot-grüne Bundesregierung deshalb maximal vier Prozent des Gehaltes von Sozialabgaben befreit, wenn das Geld im Zuge einer Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wurde. Bereits damals hatte die Regierung diese "Anschub-Finanzierung" allerdings bis zum 31.12.2008 begrenzt. Die Betroffenen wussten also beim Abschluss eines Betriebsrentenvertrages durchaus, dass ihnen die Sozialabgaben-Freiheit nicht dauerhaft erhalten bleiben würde.
Darauf gehofft haben gleichwohl viele. Denn nicht nur Arbeitnehmer sparen - neben der Einkommensteuer - auch Sozialabgaben. Auch für Arbeitgeber ist das Modell der Gehaltsumwandlung attraktiv, da insoweit die Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung entfallen und die Lohnnebenkosten sinken.
Bundesregierung will offenbar nicht über 2008 hinaus verlängern
Für die Sozialkassen führt die Gehaltsumwandlung zu erheblichen Einnahmeausfällen. Auf etwa 1,6 Mrd. Euro jährlich sind die Minder-Einnahmen bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung dank des wachsenden Zuspruchs der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge mittlerweile gestiegen. Aus dem Sozialministerium kommen daher eindeutige Signale, dass die Bundesregierung einer Verlängerung der Abgabenfreiheit nicht die Hand reichen wird. Die Träger der Rentenversicherung blasen aus nachvollziehbaren Gründen ins gleiche Horn.
Doppelbelastung der Sparbeiträge droht
Diejenigen Arbeitnehmer, die man mit der übergangsweisen Beitragsfreiheit geködert hat, haben hiergegen kaum eine Handhabe. Schlimmer noch, nicht nur die Beiträge werden ab 2009 mit Sozialabgaben belastet, auch die spätere Auszahlung der Betriebsrenten unterliegt dem vollen Krankenkassenbeitrag. Im Ergebnis werden so die eingezahlten Beiträge gleich zweimal mit Krankenbeiträgen belastet. Das trägt nicht gerade zur Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung bei. Private Sparformen dürften daher in Zukunft im Einzelfall für Neueinsteiger vorteilhafter sein.
Zeitwertkonten auf dem Vormarsch
Als Alternative zum Abschluss eines Betriebsrenten-Vertrages könnten insbesondere leitende Angestellte und Geschäftsführer in Zukunft immer häufiger die Möglichkeiten so genannter Arbeitszeit- und Zeitwertkonten nutzen. Auf diesen Konten können Teile des laufenden Arbeitsentgelts, aber auch Mehrarbeits-Vergütungen, Einmalzahlungen oder nicht genommener Urlaub angespart werden, um einen vorgezogenen Ruhestand, eine betriebliche Zusatz-Versorgung oder auch nur ein Sabbatjahr zu finanzieren. Das in der Ansparphase gebildete Kontenguthaben kann insolvenzsicher, etwa in Form von Fonds, angelegt werden. Das in der Auszahlungsphase gezahlte Entgelt gilt als laufender Arbeitslohn und wird erst im Zeitpunkt des Zuflusses beim Begünstigten besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das so genannte Flexi-Gesetz auch eine Verschiebung der Fälligkeit der Sozialversicherungs-Beiträge auf die Auszahlungsphase.
Rendite und Flexibilität
Der Charme von in Geld geführten Zeitwert-Konten liegt in der Steuer- und gegebenenfalls auch Sozialabgaben-Freiheit in der Ansparphase. Weil die Bruttobeträge vom Arbeitslohn angespart und verzinst werden und die Besteuerung erst nachgelagert in der Auszahlungsphase erfolgt, ergeben sich deutliche Renditevorteile gegenüber einer aus versteuertem Einkommen aufgebauten Altersvorsorge. Darüber hinaus ist das Modell ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 05/2006 (pdf, 281 kB), erschienen am 17.03.2006.
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