Geldanlage-Brief: Ihr Newsletter für Geldanlage, Börse und Finanzen (Logo)
Geldanlage-Brief: Ihr Newsletter für Geldanlage, Börse und Finanzen (Subtitel)
Jahrgänge: 2010 2009 2008/2 2008/1 2007/2 2007/1 2006/2 2006/1 2005/2 2005/1 2004/2 2004/1 2003/2 2003/1

Archiv > Steuern > Spekulationssteuer >

Spekulationssteuer
Finanzbehörden treiben Spekulationssteuer ein

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht, hat das Bundesfinanzministerium keine Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit der Spekulationssteuer.
Apple, Nokia oder Intel?
Haben Sie sich vor 12 Monaten Apple-Aktien ins Depot gelegt? Dann können Sie sich heute über ein Kursplus von 180 Prozent freuen. Welche IT-Aktien, Fonds und ETFs in Zukunft Gewinne versprechen, lesen Sie im neuen Geldanlage-Brief – jetzt kostenfrei anmelden!
Geldanlage-Brief − Mit Schreiben vom 31. März 2006 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Spekulations-Geschäften") für Veranlagungszeiträume ab 1999 eine Aussetzung der Vollziehung nicht mehr zu gewähren. Der Grund: Finanzminister Peer Steinbrück habe keine ernstlichen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Spekulationssteuer.
Die Finanzämter sind somit angehalten, bewilligte Vollziehungsaussetzungen zu widerrufen. In Fällen, in denen die Finanzgerichte oder der Bundesfinanzhof (BFH) eine Aussetzung der Vollziehung gewährt haben, werden die Finanzämter die Aufhebung des Vollziehungs-Aussetzungsbeschlusses beantragen. Folge: Die Spekulationssteuer wird mit dem Steuerbescheid fällig und muss vom Steuerpflichtigen entrichtet werden, soweit noch nicht geschehen.

Spekulationssteuer ab 1999 wieder verfassungsgemäß - Verfassungsklage anhängig
Mit seinem neuen BMF-Schreiben weicht das Finanzministerium von seinen bisherigen Anweisungen ab. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 29.11.2005, in der die Besteuerung von Spekulations-Gewinnen der Jahre 1999 und 2000 für rechtens erklärt wurde. Der BFH begründete seine Entscheidung mit dem erst im Jahr 2005 eingeführten Kontenabruf. Damit können die Finanzbehörden feststellen, ob und welche Konten und Depots ein Steuerpflichtiger bei inländischen Banken und Sparkassen unterhält. Der Fiskus habe mit dem Konten-Abruf erstmals ein Instrument in der Hand, um die Spekulationssteuer auch tatsächlich einzutreiben und Steuer-Unehrliche zu entdecken, so der BFH in seiner Urteilsbegründung. Gegen dieses Urteil ist allerdings Verfassungs-Beschwerde in Karlsruhe anhängig. Unter Hinweis auf die Verfassungs-Beschwerde können Einsprüche gegen entsprechende Einkommen-Steuerbescheide eingelegt beziehungsweise aufrechterhalten werden [Az. 2 BvR 294/06]. Nur den Antrag auf Vollziehungs-Aussetzung kann man sich jetzt getrost sparen.

Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat
Die so genannte Aussetzung der Vollziehung wurde Steuerpflichtigen gewährt, die im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren Einspruch gegen die Spekulationssteuer wegen deren möglicher Verfassungswidrigkeit eingelegt hatten. Die Aussetzung der Vollziehung bewirkt, dass die an sich trotz des Einspruchs fällige Steuer zunächst nicht entrichtet werden muss. Haken an der Sache: Bleibt der Einspruch oder die nachfolgende Klage bei den Finanzgerichten ohne Erfolg, werden zusätzlich zur Steuerschuld auch Aussetzungs-Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent der Steuerschuld je Aussetzungsmonat fällig.
Wer nicht gerade in ernsten Liquiditätsnöten ist, sollte sich den Aussetzungsantrag also im Einzelfall zweimal überlegen. Denn Verfahren durch alle Instanzen ziehen sich oft viele Jahre hin. Wer hingegen die Steuer erst mal zahlt und dann nach Jahren im Einspruch oder Klageverfahren Recht bekommt, erhält dann vom Vater Staat die Nachzahlungszinsen - immerhin sechs Prozent pro Jahr.

Stichwort Kontenabruf
Seit April 2005 können neben den Strafverfolgungsbehörden auch Finanz- und Sozialämter über eine Kontenabfrage Inhaber und Verfügungsberechtigte von inländischen Konten und Depots ausfindig machen. Kontenumsätze und -salden sind allerdings nicht abrufbar. Der Kontenabruf erfreut sich bei den Behörden zunehmender Beliebtheit. Nach ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 08/2006 (pdf, 168 kB), erschienen am 28.04.2006.

Weitere spannende Investment-Ideen finden Sie im Geldanlage-Brief – jetzt kostenfrei anmelden!
Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Weiterverbreitung mit Quellenangabe einschließlich Link auf diese Website gestattet. Belegexemplar erbeten.    Haftungshinweise/Disclaimer
Jahrgänge: 2010 2009 2008/2 2008/1 2007/2 2007/1 2006/2 2006/1 2005/2 2005/1 2004/2 2004/1 2003/2 2003/1
Partnersites: Geldanlage   Berufsunfähigkeit / Berufsunfähigkeitsversicherung   Private Krankenversicherung   Altersvorsorge  
Geldanlage-Brief kostenfrei per E-Mail
Lieber Leser,

nehmen Sie das Thema Geld- anlage selbst in die Hand? Dann informieren auch Sie sich jetzt mit dem Geldanlage-Brief kostenfrei per E-Mail über

- chancenreiche Aktien,
- spannende Zertifikate,
- die besten Investmentfonds,
- geldwerte Steuer-Tipps für
- Privatanleger
.

Tragen Sie einfach Ihre E-Mail- Adresse ein und Sie sind dabei!
Unterschrift Herausgeber Geldanlage-Brief

Ja, ich möchte den Geldanlage- Brief ab der nächsten Ausgabe kostenfrei per E-Mail erhalten.
.
Anrede

Vorname

Nachname

E-Mail*


PS. Der Geldanlage-Brief wurde mehrfach als 'Best-Newsletter der Kategorie Finanzen' aus- gezeichnet. Melden auch Sie sich jetzt kostenfrei an!