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Archiv > Steuern > Immobilien > |
Immobilien Vielfältige Steuervergünstigungen und Förderprogramme |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Die Bauwirtschaft und die Bausparkassen schrieen Zeder und Mordio als Ende 2005 die Eigenheimzulage und die degressive Abschreibung für vermietete Neubauten dem Rotstift des Finanzministers zum Opfer fielen. Mittlerweile beherrschen andere Immobilien-Themen den Blätterwald, etwa die Diskussion um Reits und die Immobilien-Großeinkäufe vor allem angelsächsischer Investoren. Gleichwohl baut auch der Staat mit Förderprogrammen und Steuervorteilen im Einzelfall weiter fleißig mit. |
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Geldanlage-Brief −
Bei vermieteten Baudenkmälern können Aufwendungen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Baudenkmals und seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, nach wie vor großzügig von der Steuer abgesetzt werden. Acht Jahre lang mindern jeweils neun Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent der Kosten das Einkommen. Gleiches gilt für die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungs-Maßnahmen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten. Leider können aber die eigentlichen Gebäude-Anschaffungskosten nur mit zwei Prozent beziehungsweise 2,5 Prozent (Baujahr vor 1925) abgeschrieben werden und auch die jeweiligen Baumaßnahmen müssen natürlich mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden.
Wer selbst den Charme denkmalgeschützter Altbauten schätzt, darf auch als Selbstnutzer den Fiskus an den Baukosten für den Erhalt der Denkmal-Substanz beteiligen. Zehn Jahre lang sind jeweils neun Prozent der Aufwendungen steuerlich absetzbar.
Vermietungsobjekte interessant
Aber auch mit "normalen" Vermietungsobjekten lässt sich Geld verdienen und zugleich die Steuerlast positiv beeinflussen - auch nach Wegfall der degressiven AfA. Denn angesichts nach wie vor niedriger Zinsen und moderater Immobilien-Preise liegen die Mietrenditen derzeit häufig über den Aufwendungen für den Kapitaldienst. Wegen der AfA von regelmäßig zwei Prozent und der Absetzbarkeit von Erhaltungs-Aufwendungen bleibt das steuerliche Ergebnis gleichwohl meist negativ. Der entstehende Werbungskosten-Überschuss kann mit anderen Einkünften verrechnet werden und mindert so die persönliche Steuerlast. Anders als in der Vergangenheit müssen Investoren allerdings damit rechnen, dass die steuermindernd vorgenommene AfA spätestens mit dem Verkauf der Immobilie nachversteuert wird. Denn die Spekulationsfrist von derzeit zehn Jahren für Immobilien dürfte spätestens ab 2008 fallen. In Zukunft wird also die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den um die AfA geminderten historischen Anschaffungskosten zu versteuern sein - in welcher Höhe genau steht derzeit noch in den Sternen.
Handwerker-Kosten absetzbar
Seit Anfang 2006 besteht für private Hausbesitzer sowie Mieter die Möglichkeit, zwanzig Prozent des in einer Handwerker-Rechnung ausgewiesenen Lohnanteils unmittelbar von ihrer Steuerschuld abzusetzen. Pro Jahr kann die Steuerlast so bis zu maximal 600 Euro gesenkt werden. Voraussetzung ist dabei eine Rechnung mit separatem Anteil des Lohnkosten-Anteils sowie die unbare Begleichung der Rechnung per Überweisung.
Vielfältige Förderprogramme der KfW und der Länder
Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage ist der Erwerb von Eigentum insbesondere für einkommensschwächere Familien schwieriger geworden. Hier setzen viele Bundesländer mit Förderprogrammen an, die den Wegfall der Eigenheimzulage im Einzelfall kompensieren sollen. Allerdings sind die Förderkriterien und -höhen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Wer sich einen Überblick im ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 10/2006 (pdf, 243 kB), erschienen am 24.05.2006.
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