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Abgeltungssteuer
Ab 2008 soll die Abgeltungssteuer kommen

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Die Katze ist endlich aus dem Sack. Ab 2008 soll sie kommen - die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne. Während die Banken die Abgeltungssteuer befürworten, schreien Aktionärsschützer Zeder und Mordio. Der DSW rechnet gar vor, es handele sich um eine Steuererhöhung von 100 Prozent. Sie als Anleger wissen wahrscheinlich auch nicht mehr so recht, was und wem Sie glauben sollen. Daher zum Thema Abgeltungssteuer nachfolgend ein paar die Gemüter hoffentlich beruhigende Worte.
Geldanlage-Brief − Wie Sie vielleicht der Tagespresse entnommen haben, hat das Bundeskabinett nach langem Ringen eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beschlossen. Ab 2008 sollen die Banken bei Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 30 Prozent Steuer einbehalten und an das Finanzamt überweisen. 2009 soll der Abgeltungssatz dann auf 25 Prozent sinken. Ob zusätzlich noch Solidaritätszuschlag erhoben wird, steht noch in den Sternen. Wenn Sie einen persönlichen Steuersatz unter 30 Prozent beziehungsweise 25 Prozent haben, können Sie sich veranlagen lassen und erhalten somit die Differenz zum Abgeltungssatz erstattet. Im Gegenzug wird das Halbeinkünfteverfahren gestrichen, das heißt Dividenden und Spekulationsgewinne müssen Sie anders als bisher zur Gänze versteuern. Einzelheiten der neuen Abgeltungssteuer soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch austüfteln.

DSW sieht dramatische Steuererhöhung, rechnet aber nicht seriös
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat die Pläne der Bundesregierung postwendend als sozial absolut unausgewogen und Schlag gegen die Aktienkultur gebrandmarkt. Im Hinblick auf die Abschaffung der Abgeltungssteuer, spricht die DSW gar von einer Steuererhöhung von 100 Prozent. Zitiert werden Aussagen von DSW-Mitgliedern, sie würden kein einziges Aktiengeschäft in Deutschland mehr tätigen und ihr Geld im Ausland parken.
Lassen Sie mich hierzu ganz klar Position beziehen: Bei aller Anerkennung der Arbeit des DSW und bei aller berechtigten Kritik im Detail, haben derartige Aussagen mit seriösem Aktionärsschutz leider wenig zu tun. Durch plakative Vereinfachung und Polemik wird man einer komplexen Reform der Unternehmensbesteuerung nicht gerecht. Einen impliziten Aufruf zur Steuerhinterziehung durch Kapitalflucht ins Ausland will ich lieber erst gar nicht aus den Zitaten des DSW heraushören wollen!

So rechnen Sie richtig
Die Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne können Sie nur zielführend berechnen, wenn die Steuerbelastung auf Ebene der Aktiengesellschaft und die Belastung der Dividende auf der Ebene des Anteilseigners zusammengefasst werden. Es ist daher unseriös, in der Abschaffung des Halbeinkünfte-Verfahrens eine Steuererhöhung um 100 Prozent zu konstatieren, auf der anderen Seite aber die Senkung der Steuerbelastung auf Unternehmensebene um etwa zehn Prozentpunkte, nämlich von rund 40 Prozent auf etwa 30 Prozent, zu verschweigen; schließlich schlägt sich die niedrigere Körperschaft- und Gewerbesteuer der Unternehmen in einer entsprechend höheren Dividende oder Unternehmens-Substanz nieder und kommt damit den Aktionären zugute.
Rechnet man richtig, so ergeben sich auf Basis der jetzt vorliegenden Informationen folgende Belastungsdifferenzen zwischen altem und neuem Recht. Dabei sei allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eventuelle Verschiebungen der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbe- und Körperschaftsteuer darin nicht berücksichtigt sind.
Man erkennt, dass die Belastungsverschiebungen durch Einführung einer Abgeltungssteuer im Jahr 2008 eher marginal sind, wobei mittlere Einkommen geringfügig stärker belastet, niedrige und hohe Einkommen hingegen geringfügig entlastet würden. Ab 2009 profitieren alle Aktionäre von der Quellensteuer auf Dividenden, wobei Spitzenverdiener naturgemäß die höchste Entlastung verzeichnen können. Diese Effekte würden sich beim vom DSW geforderten Abgeltungssatz von 15 Prozent noch erheblich verstärken.

Abschaffung der Spekulationsfristen
Auch die Erfassung von Kursgewinnen und Verlusten hat mit einem Schlag gegen die Aktionärskultur - so es eine solche in Deutschland denn überhaupt gibt - recht wenig zu tun. Nahezu alle Staaten, die über eine echte Aktienkultur verfügen, wie etwa die USA oder England, kennen die Besteuerung von Kursgewinnen. Finanzwissenschaftler und Verfassungsjuristen sind einhellig der Auffassung, dass Veräußerungsgewinne Einkommen darstellen und daher steuerpflichtig sein müssen. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, Zinserträge in steuerfreie Kursgewinne umzuqualifizieren, rückte bisher zudem auch die geltende Zinsbesteuerung in die Nähe einer "Dummensteuer". Eine grundlegende Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften war also überfällig.
So schmerzhaft für Sie die künftige Erfassung von Kursgewinnen auch sein mag, sehen Sie es bitte als das, was es ist, nämlich die Abschaffung einer bisher bestehenden Steuersubvention. Und für den Subventionsabbau sind Sie doch eigentlich auch - oder?

Der Teufel steckt im Detail
Was mir am wichtigsten beim Übergang zu einem System der Abschlagsteuer scheint, sind die Details. Auf deren sinnvolle Ausgestaltung sollte der DSW seine Energien verwenden. Wichtig ist etwa, dass bei den Spekulations-Gewinnen eine saubere Übergangsregelung auf das neue System gefunden wird.
Wenn der Finanzminister schlau ist und Turbulenzen an den Märkten vermeiden will, erfasst er nur die ab dem 1. Januar 2008 gekauften Wertpapiere. Dies ist schon deshalb geboten, weil ansonsten viele Anleger nachträglich um einen Teil ihrer bisher bereits in Aktien aufgebaute Altersvorsorge gebracht würden. Auch muss weiterhin ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 15/2006 (pdf, 220 kB), erschienen am 04.08.2006.

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