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Rürup-Rente
Nachbesserungen bei der Rürup-Rente

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Sie trägt den illustren Namen des Vorsitzenden des Sachverständigenrats und ist dennoch in der Praxis ein Flop – die Rürup-Rente. Weniger als 150.000 Verträge wurden im Jahr 2005 abgeschlossen und damit fast nichts im Verhältnis zu den über 6 Mio. Riester-Renten, die im selben Zeitraum unters Volk gebracht wurden. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 will die Regierung jetzt nachbessern.
Geldanlage-Brief − Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung, die äußerst restriktiven Regeln unterliegt. Es muss sich um eine lebenslange, monatliche Rente handeln, die weder kapitalisierbar, noch übertragbar, noch beleihbar und auch nicht vererblich sein darf. Die Rentenauszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Damit entspricht die Rürup-Rente konzeptionell der gesetzlichen Rente, um deren „Beliebtheit“ wir alle wissen.
Bis dato konnte nur die Versicherungswirtschaft Rürup-Produkte anbieten. Dies soll sich nun ändern. Ab dem Jahr 2007 sollen auch Fondsgesellschaften und Banken derartige Produkte verkaufen dürfen. Da Konkurrenz das Geschäft belebt, ist dies sicher kein schlechter Schritt. Die entscheidende Musik spielt auch bei Rürup aber an der Steuerfront.

Bisherige steuerliche Behandlung
Als Produkt der so genannten Basisvorsorge können Sie Beiträge zur Rürup-Rente im Prinzip bis zum Betrag von 20.000 Euro mit einem jährlich um zwei Prozent steigenden Anteil von der Steuer absetzen (derzeit 62 Prozent). Angestellte müssen allerdings die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rente bei der Ermittlung des absetzbaren Höchstbetrags mitberücksichtigen. Bis 2025 steigt der steuerlich absetzbare Anteil auf 100 Prozent. Im Gegenzug müssen Sie die späteren Renteneinkünfte – wie bei der gesetzlichen Rente auch – nach und nach mit einem höheren Anteil versteuern.
Für Selbständige und Freiberufler, die Hauptzielgruppe der Rürup-Rente, war es mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit in der Praxis aber meist nicht so weit her. Dies lag an der komplizierten Mechanik der so genannte Günstigerprüfung. Bei Selbständigen, die zum Beispiel bereits Prämien für Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung in erheblichem Umfang zahlten, lief der Abzug der Rürup-Beiträge teilweise ins Leere. Das Werbeversprechen vom günstigen Steuersparmodell Rürup-Rente wurde daher tatsächlich in nur wenigen Fällen gehalten.

Rückwirkend verbesserte Abzugsmöglichkeiten
Der Gesetzgeber hat aus seinen technischen Umsetzungsfehlern bei der Rürup-Rente gelernt und zieht nun die Konsequenzen. Bereits rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Sie nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 Beiträge zur Rürup-Rente vom ersten Euro an mit dem jeweils geltenden, jährlich steigenden Prozentsatz als Sonderausgaben absetzen. Damit können Sie zwar jetzt mit Rürup-Renten Steuern sparen, ob sich das Ganze deshalb aber rechnet, steht auf einem anderen Blatt. Denn wer etwa als 35-Jähriger Anleger jetzt 62 Prozent der Beiträge steuerlich absetzen will, muss beim Rentenbezug mit dem 65. Lebensjahr auch 96 Prozent der Rente versteuern – Steuersparmodelle sehen anders aus. Zumal das Verkaufsargument, im Alter sei der Steuersatz ja niedriger als heute, in vielen Fällen nicht mehr gilt. Denn diese Weisheit stammt aus der Zeit vor 2005, als Renten nur mit dem viel niedrigeren Ertragsanteil von zum Beispiel 27 Prozent für einen 65-Jährigen zu versteuern waren. Auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Wirkungen wird die Rürup-Rente damit für Vorsorge-Sparer kein Renditeknüller.

Alternative für die Generation 50plus
Sie kann aber durchaus attraktiv für die Generation „50plus“ sein. Wenn Sie eine echte Rentenlücke erkennen und die Rente nicht mehr allzu fern ist, können Sie steuerlich einen höheren Abzugssatz geltend machen als bei der späteren Versteuerung der Rente. Mit etwas Glück können Sie in dieser Konstellation bei der Rendite eine vier vors Komma zaubern. Selbst wenn das für Sie ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 21/2006 (pdf, 241 kB), erschienen am 27.10.2006.

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