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Steuer-Änderungen
Was bringt das Jahr 2007 an Steuer-Änderungen für Kapitalanleger?

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Obwohl die Koalition bereits umfangreiche Änderungen im Steuerrecht auf den Weg gebracht hat, ist ein Ende des Tatendrangs nicht abzusehen. Auch in 2007 kommt wieder eine Flut von Änderungen auf die Steuerpflichtigen zu. Und mit dem Erbschaftsteuergesetz, der Unternehmens-Steuerreform und der Abgeltungssteuer sind die nächsten Projekte bereits in der parlamentarischen Pipeline. Lesen Sie nachfolgend, welche steuerlichen Änderungen das Jahr 2007 für Kapitalanleger bringt. Im nächsten Geldanlage-Brief gibt es dann alle wichtigen Neuregelungen für Arbeitnehmer.
Geldanlage-Brief − Ab dem 1. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag auf 750 Euro (bisher: 1.370 Euro) beziehungsweise 1.500 Euro (bisher: 2.740 Euro) bei Zusammenveranlagung. Unter Berücksichtigung des Werbungskostenpauschbetrags von 51 beziehungsweise 102 Euro können Kapitaleinkünfte daher nur noch bis zu einem Betrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro vom Kapitalertragsteuerabzug / Zinsabschlag freigestellt werden. Bei bestehenden Freistellungsaufträgen darf der Freistellungsbetrag für Erträge, die im Jahr 2007 zufließen, daher nur zu 56,37 Prozent berücksichtigt werden. Banken und Sparkassen werden die bestehenden Freistellungsaufträge automatisch anpassen. Wenn Sie Konten bei mehreren Banken unterhalten, empfiehlt es sich im Einzelfall, geänderte Freistellungsaufträge für 2007 zu erteilen. Die Senkung der Freibeträge zwingt häufig, die Anlagepolitik neu zu überdenken. An Anregungen hierzu fehlt es Ihnen als Leser des Geldanlage-Brief sicher nicht.

Ausländische Dividendensteuern
Ausländische Quellensteuern auf Dividenden können ab dem Jahr 2007 nur noch zur Hälfte als Werbungskosten abgezogen werden. Bis dato war – trotz Halbeinkünfteverfahren – ein Abzug in voller Höhe möglich.

Steuersparfonds
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 schließt die Bundesregierung eines der letzten Schlupflöscher für Steuersparfonds bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Derartige Fondsmodelle waren besonders nach Bekanntwerden der Gesetzespläne der Regierung aggressiv vermarktet worden. In seiner Sitzung am 23.08.2006 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung durch Paragraph 15b EStG bereits bei allen Fondsbeitritten ab dem 11.11.2005 greifen soll – und somit rückwirkend. Damit dürften viele Banken und Finanzvertriebe auf dem falschen Fuß erwischt worden sein. Es ist mit Musterklagen gegen die rückwirkende Anwendung des Gesetzes zu rechnen. Verschiedene Anbieter haben aber auch schon resigniert und die Rückabwicklung der Verträge angeboten.

Abgeltungssteuer
Das umstrittenste Reformprojekt für Kapitalanleger ist sicherlich die wahrscheinlich ab dem 1. Januar 2009 greifende 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne. Die Eckpunkte hierzu haben wir Ihnen im Geldanlage-Brief 24/2006 ausführlich präsentiert. Bis Ende 2008 bleibt jedenfalls noch ausreichend Zeit, sich im Hinblick auf die völlig neuen Rahmenbedingungen zu positionieren.

„Reichen-Steuer“
Der Einkommensteuer-Spitzensatz steigt ab 2007 für Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen ab 250.000 Euro (Verheiratete 500.000 Euro) um drei Prozentpunkte auf 45 Prozent. Über einen komplizierten Entlastungsmechanismus werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit aus dem Anwendungsbereich der so genannten „Reichensteuer“ ausgeklammert. Den Zuschlag zahlen daher vor allem vermögende Kapitalanleger und Immobilienbesitzer sowie Angestellte in Leitungspositionen.

Rürup-Rente
Auch im Bereich der Altersvorsorge gibt es Neues zu vermelden. So werden die Absetzungsmöglichkeiten bei der Rürup-Rente verbessert – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Besonders bei ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 25/2006 (pdf, 252 kB), erschienen am 22.12.2006.

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