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Neuregelungen für Arbeitnehmer ab 2007
Die Pendler trifft es wohl besonders hart

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Vor allem Arbeitnehmer müssen 2007 mit erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen rechnen. Neben dem Umsatzsteuer-Schock bereiten vor allem die Änderungen bei der Einkommensteuer – leider fast alle mit steuerverschärfender Tendenz – Kopfschmerzen. Vor allem die weitgehende Streichung der Pendlerpauschale wird wohl die Gemüter noch lange erhitzen.
Geldanlage-Brief − Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten ab 2007 grundsätzlich nicht mehr als abziehbare Aufwendungen. Der Fiskus postuliert damit das so genannte "Werkstorprinzip" und erklärt den Weg zur Arbeit für Arbeitnehmer und Unternehmer gleichermaßen zum rein privaten Vergnügen. Nur für Fernpendler gibt es eine Ausnahme. Diese können ab dem 21. Entfernungskilometer 30 Cent "wie" Werbungskosten abziehen, wenn diese – zusammen mit weiteren Werbungskosten – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro übersteigen. Auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung kann die Entfernungspauschale weiterhin vom ersten Kilometer an angesetzt werden. Behinderte Menschen können wie bisher die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten wie Werbungskosten abziehen.
Auch Unfallkosten auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb oder einer Familienheimfahrt können ab 2007 nicht mehr abgesetzt werden; sie sind bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten; dabei spielt es auch keine Rolle, ob sich der Unfall innerhalb oder außerhalb der Zwanzig-Kilometer-Zone zum Betrieb ereignet hat.
Um den Erhalt der Pendlerpauschale wird mit Sicherheit ein erbitterter Streit vor den Gerichten entbrennen. Viele Experten sehen das verfassungsrechtlich verankerte Nettoprinzip als verletzt an. Sie sollten Ihre Steuerbescheide für 2007 insoweit in jedem Fall offen halten. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Arbeitszimmer nur noch bedingt absetzbar
Die Kosten für ein Arbeitzimmer sind ab 2007 nur noch steuerlich absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen beziehungsweise betrieblichen Betätigung darstellt. Diese Streichung trifft vor allem die große Gruppe der Lehrer, Richter und Außendienstmitarbeiter, die auf einen zusätzlichen heimischen Arbeitsplatz angewiesen sind. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Computer und Büromaterial sind nicht vom Abzugsverbot betroffen. Wie Sie Ihr Arbeitszimmer dennoch geltend machen können, haben wir Ihnen im Geldanlage-Brief 12/2006 erläutert.

Elterngeld und kürzere Bezugsdauer beim Kindergeld
Eltern, deren Kinder nach dem ersten Januar 2007 geboren werden, haben Anspruch auf das neue Elterngeld. Für vor dem ersten Januar 2007 geborene Kinder bleibt es weiterhin beim Erziehungsgeld. Was Sie beim Elterngeld beachten müssen, klären wir in einem der nächsten Geldanlage-Briefe.
Für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 wird das Kindergeld beziehungsweise der Kinderfreibetrag statt bis zum 27. Lebensjahr künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Kinder, die im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Neuregelung allerdings noch nicht betroffen. Aus der kürzeren Bezugsdauer können sich auch Folgebelastungen bei der Kinderzulage nach dem Eigenheim-Zulagegesetz sowie bei der Ermittlung des zumutbaren Eigenanteils im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ergeben.

Die Versicherungssteuer steigt
Nicht nur die Umsatzsteuer, sondern auch die Versicherungssteuer steigt ab 2007 um drei Punkte auf 19 Prozent. Die niedrigeren Sondersteuern ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 01/2007 (pdf, 238 kB), erschienen am 19.01.2007.

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