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Archiv > Steuern > Besteuerung von Kapitalanlagen > |
Besteuerung von Kapitalanlagen Neue Steuerregeln für Zertifikate & Co. |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben in den vergangenen Wochen eine Reihe von Entscheidungen zur steuerlichen Einordnung einzelner Kapitalanlagen veröffentlicht, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Besonders spannend dürfte künftig die Frage der steuerlichen Einordnung so genannter RexP-Zertifikate werden. Nachfolgend das Wichtigste zum Thema Zertifikate, Argentinien-Anleihen & Co.. |
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Geldanlage-Brief −
DAX-Zertifikate
Einen kleinen Sturm im Blätterwald entfachte das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Steuerpflicht von DAX-Zertifikaten. Vielen Anlegern rutschte das Herz aber unnötig in die Hose, denn in dem entschiedenen Sachverhalt handelte es sich um ein Indexzertifikat mit Kapitalrückzahlungsgarantie. Dass Gewinne aus Garantiepapieren unabhängig von der einjährigen Spekulationsfrist voll steuerpflichtig sind, ist für Sie als Leser des Geldanlage-Briefs aber keine wirkliche Neuigkeit. Reine Aktienindex-, Bonus- oder Discountzertifikate ohne garantierte Kapitalrückzahlung betrifft das Urteil unterdessen nicht. Hier bleibt es bei der Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns nach Ablauf der Jahresfrist [Az. VIII R 79/03].
RexP-Zertifikate
Indexzertifikate auf den deutschen Rentenindex RexP sind nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Rheinland Finanzinnovationen. Anleger müssten demzufolge Gewinne, die sie mit dem Zertifikat beim Verkauf realisieren, immer versteuern – unabhängig von Ihrer Haltedauer. Das hat die Oberfinanzdirektion Anfang März in einer Anweisung an ihre Finanzämter festgelegt, der wohl weitere Oberfinanzdirektionen folgen werden.
Da es sich beim RexP um einen Performance-Index handelt, werden Zinserträge in den Kurs eingerechnet. Weil der Anleger deshalb fast immer sein Geld zurückerhält und somit steuerpflichtige Zinserträge in steuerfreie Kursgewinne transformieren kann, stuft die Oberfinanzdirektion RexP-Zertifikate als steuerpflichtige Finanzinnovation ein. Diese Einordnung bindet aber nur die Finanzämter. Über die Steuerpflicht entscheiden werden aber letztlich die Gerichte, denn die Besteuerung von Rentenindex-Zertifikaten ist umstritten. Die Finanzverwaltung will wohl schon 'mal wegen der am Horizont aufziehenden Abgeltungssteuer ihr Revier abstecken. Mein Rat: Als betroffener Anleger sollten Sie sich der Auffassung der Finanzverwaltung nicht einfach fügen. Das heißt: Legen Sie gegen die entsprechenden Steuerbescheide Ihren Einspruch ein.
Reverse-Floater
Anders verhält es sich bei so genannten Reverse-Floatern. Hierbei handelt es sich um variabel verzinsliche Schuldverschreibungen, bei denen die Zinsanpassung meist durch Abzug eines Referenzzinssatzes (zum Beispiel Libor) von einem festen Nominalzinssatz erfolgt. Dadurch sinkt der Ertrag des Anlegers bei an sich steigendem Zinsniveau. Weil sich Zinsen und Kursgewinne hier problemlos trennen lassen, sind letztere außerhalb der Spekulationsfrist nicht mehr steuerbar, so der Bundesfinanzhof [Az. VIII R 97/02].
Argentinien-Anleihen
So genannte Argentinien-Anleihen sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2006 keine Finanzinnovationen. Daher können Sie Verluste aus der Veräußerung dieser Anleihen steuerlich auch nicht geltend machen. Bekanntlich hatte Argentinien die Zahlungen auf seine Auslandsschulden teilweise verweigert. Die Papiere wurden daraufhin von der Deutschen Börse umgeschlüsselt und ohne Stückzinsen gehandelt. Nach Auffassung des BFH spielt das ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 06/2007 (pdf, 212 kB), erschienen am 30.03.2007.
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