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Archiv > Steuern > Identifikations-Nummer > |
Identifikations-Nummer Künftig erhält jeder Steuerbürger eine Identifikations-Nummer |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Von der Wiege bis zur Bare und sogar darüber hinaus nimmt der Fiskus einen in Beschlag. Damit dies künftig noch einfacher und effizienter geschieht, erhält jeder Steuerbürger ab dem nächsten Jahr eine unveränderliche Steuernummer. Erstmals wird damit ein jeder von der Staatsmacht zentral erfasst. |
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Geldanlage-Brief −
Elektronische Meldungen auf dem Vormarsch
Auch bei der deutschen Finanzverwaltung hat die Digitalisierung längst Einzug gehalten. Steuererklärungen werden elektronisch verschickt und auch die Betriebsprüfer versuchen, mit einer Vielzahl von Prüfprogrammen kleineren und größeren Steuerschummlern das Handwerk zu legen. Damit die Verwaltung künftig noch effizienter und vernetzter vorgehen kann, erhält bald jeder Steuerpflichtige ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal, das dann bei allen Anträgen und Erklärungen gegenüber dem Finanzamt anzugeben ist.
Was lange währt...
Die Einführung der neuen Identifikationsnummer wurde bereits Ende 2003 beschlossen und geht jetzt in die heiße Phase. Per 30. Juni 2007 müssen zunächst sämtliche zirka 5.500 Einwohnermeldeämter die Namens-, Adress- und Geburtsdaten aller Einwohner der Bundesrepublik an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn melden. Bis zum 30. September 2007 sollen die Daten dort zentral vorliegen und dann bereinigt werden, damit auch wirklich jeder Steuerpflichtige später nur eine Nummer erhält. Künftig wird dann auch jedem Neugeborenen direkt eine Nummer vom Fiskus zugeteilt.
Wirtschafts-Identifikationsnummern
Nach den natürlichen Personen erhalten auch alle wirtschaftlich Tätigen eine so genannte Wirtschafts-Identifikations-Nummer. Die Unternehmen sind allerdings erst an der Reihe, wenn das Verfahren bei den Einwohnern funktioniert. Vor 2009 dürfte dies kaum der Fall sein.
Die Nummer lebt länger als ihr Träger
Im Jahr 2008 erhält jede natürliche Person eine Mitteilung über die zugeteilte Nummer; "Wunschkennzeichen" gibt's dabei übrigens nicht. Bekommen Sie also keinen Schreck, wenn Sie Post vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen.
Die einmal erteilte Nummer wird im Übrigen über den Tod ihres Trägers hinaus weiterleben. Eine Löschung erfolgt erst, wenn die Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind, spätestens zwanzig Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen. Damit soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Erben die steuerlichen Angelegenheiten des Verstorbenen noch unter dessen Identifikations-Merkmal erledigen können.
Die Finanzverwaltung hofft auf Vereinfachung des Verfahrens
Für die Finanzverwaltung liegen die Vorteile einer zentralen Identifikations-Nummer auf der Hand. Das elektronische Lohnsteuerverfahren wird deutlich vereinfacht. Ebenso die Aufteilung des Aufkommens der Gemeinschaftssteuern auf Bund, Länder und Gemeinden.
Die spannende Frage für Steuerbürger: ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 07/2007 (pdf, 346 kB), erschienen am 13.04.2007.
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