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Archiv > Steuern > Abgeltungssteuer > Strategien für Zinsjäger |
Strategien für Zinsjäger Abgeltungssteuer: „Zeros“ und „Nizis“ sind das Mittel der Stunde |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Die Zinsjäger unter den Kapitalanlegern könnten sich als die großen Gewinner der neuen Abgeltungssteuer entpuppen. Wenn Sie risikoarme Anlagen wie Festgelder, Sparbücher oder Anleihen präferieren und bisher vom Fiskus mit bis zu 45 Prozent bei der Einkommensteuer zu Ader gelassen wurden, sparen Sie ab 2009 bis zu 20 Prozentpunkte Steuern. Mit geschickter Gestaltung können Sie von den Vorteilen der Abgeltungsteuer aber auch schon jetzt profitieren. |
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Geldanlage-Brief −
Wenn Ihr aktueller Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt und Sie Ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, empfiehlt sich die Verlagerung von Zinseinkünften in einen Veranlagungszeitraum ab 2009, in dem die Abgeltungssteuer bereits greift. Besonders geeignet für diese Verlagerungsstrategie sind so genannte abgezinste Papiere, wie etwa zweijährige Finanzierungsschätze des Bundes, Bundesschatzbriefe vom Typ B oder Zerobonds. Allen gemein ist, dass sie keinen laufenden Zins ausschütten, sondern Zins und Zinseszins vielmehr bis zum Jahr der Endfälligkeit oder dem Verkauf ansammeln. Am Ende der Laufzeit unterliegt dann der Unterschiedsbetrag zwischen Kaufkurs und Nominalbetrag oder Verkaufskurs der Besteuerung.
Kein Progressionseffekt
Wenn Sie etwa statt einer Festgeldanlage zu vier Prozent einen zweijährigen Finanzierungsschatz mit einer Rendite von ebenfalls vier Prozent (Stand 31.05.2007) kaufen, so steigt bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag Ihre Nachsteuerrendite von 2,22 auf 2,945 Prozent. Im Übrigen ist die Steuer erst später fällig. Der im geltenden Steuerrecht so ungünstige Progressionseffekt bei einer Zusammenballung von Erträgen in einem Veranlagungszeitraum spielt unter dem Regime der Abgeltungsteuer keine Rolle mehr. Denn die Kapitaleinkünfte gehen idealtypisch überhaupt nicht mehr in die Steuerveranlagung ein.
Besonderheiten bei „Zeros“
Wer längere Laufzeiten präferiert, für den bieten sich Zerobonds (Nullkuponanleihen) an. Auch sie garantierten Ihnen Steuerfreiheit bis zur Fälligkeit oder einem vorzeitigen Verkauf; der Zinseszinseffekt erübrigt zudem eine Wiederanlage laufender Zinszahlungen. Bei Zerobonds müssen Sie allerdings beachten, dass sich Schwankungen der allgemeinen Kapitalmarktzinsen stärker im Anleihekurs widerspiegeln als bei Anleihen mit laufendem Kupon. Wer bis zum Laufzeitende durchhält, für den ist das allerdings kein Problem.
Der Fiskus erfasst die Erträge aus Zeros insoweit, als sie auf die Besitzzeit entfallen. Der Gesamtertrag ist in einen steuerpflichtigen Zinsanteil, die so genannte Emissionsrendite, und einen Vermögensanteil aufzuteilen. Wenn die Emissionsrendite nicht nachweisbar ist, wird der gesamte (gegebenenfalls währungsbereinigte) Wertzuwachs als so genannte Marktrendite der Besteuerung unterworfen.
„Gebrauchte“ Garantiezertifikate
Ähnlich wie abgezinste Papiere sind auch viele schon länger am Markt befindliche Garantiezertifikate und andere Finanzinnovationen für Ihre Verlagerungsstrategie nutzbar, soweit sie keine laufenden Erträge aufweisen. Viele dieser bisher mit einem Steuermalus behafteten Papiere notieren weit unter dem zugesicherten Rückzahlungspreis und unterliegen bei Fälligkeit nach dem 1. Januar 2009 der geplanten Abgeltungssteuer.
Auch „Nizis“ sind weiter interessant
Auch niedrigverzinsliche Anleihen sind weiter eine Option für Renditejäger. Deren Kursgewinn bleibt nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist weiter steuerfrei; nur der ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 11/2007 (pdf, 267 kB), erschienen am 08.06.2007.
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