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Strategien für Aktionäre
Halbeinkünfte-Verfahren und steuerfreie Kursgewinne waren gestern

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Eindeutiger Verlierer der Abgeltungssteuer sind die Aktiensparer. Während der Wegfall des Halbeinkünfte-Verfahrens eventuell noch durch höhere Ausschüttungen der Unternehmen kompensiert wird, trifft der Wegfall der bisherigen einjährigen Spekulationsfrist fast alle Aktionäre hart; nur für die kleine Schar der Daytrader ändert sich insoweit nichts. Da für vor dem 1. Januar 2009 gekaufte Anlagen – mit Ausnahme bestimmter Zertifikate – jedoch ein Bestandsschutz gilt, stellt sich die Frage, wie sich die Steuerfreiheit von Kursgewinnen längerfristig konservieren lässt.
Geldanlage-Brief − Bei Aktien galt bisher das Halbeinkünfte-Verfahren. Dividenden und Spekulationsgewinne mussten Sie deshalb nur zur Hälfte mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Ab dem 1. Januar 2009 entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Auf den ersten Blick ergibt sich somit eine Steuererhöhung von glatt 100 Prozent. Allerdings werden künftig nicht mehr bis zu 42 Prozent beziehungsweise 45 Prozent Einkommensteuer fällig, sondern nur noch 25 Prozent Abgeltungsteuer; natürlich jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Den Kleinaktionär, der schon bisher deutlich unter dem Spitzensteuersatz lag, dürfte diese Steuersatzreduktion kaum besänftigen. Er muss darauf hoffen, dass die Unternehmen von den im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 gesenkten Steuersätzen profitieren und die daraus resultierenden höheren Nettogewinne in vollem Umfang für Ausschüttungen verwenden. Damit ist aber kaum zu rechnen. Insgesamt ergibt sich somit eine Belastungsverschiebung von den Unternehmen zu den Aktionären.

Abschaffung der Spekulationsfristen
Bisher mussten Sie Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fonds, Zertifikaten nur versteuern, wenn der Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgte. Künftig müssen sämtliche Kursgewinne versteuert werden, sofern die Kapitalanlage nach dem 31.12.2008 erworben wurde. Für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Anlagen gilt aber ein Bestandsschutz: Werden Sie außerhalb der Jahresfrist verkauft, bleibt ein späterer Kursgewinn bis zum Sankt Nimmerleinstag grundsätzlich steuerfrei. Allerdings hat die Bundesregierung kurz vor Toresschluss eine Sonderregelung für Zertifikate geschaffen. Diese bleiben bei einem Verkauf außerhalb der Jahresfrist nur dann dauerhaft steuerfrei, wenn sie vor dem 15.03.2007 erworben worden sind. Erfolgte der Kauf nach dem 14.03.2007, so ist ein steuerfreier Verkauf (nach Ablauf der Jahresfrist) nur noch bis 30.06.2009 möglich; wenn Sie später verkaufen, unterwirft der Fiskus den gesamten aufgelaufenen Kursgewinn der Abgeltungssteuer.

Fondsbranche darf auf Steuer-Rally hoffen
Wer die Steuerfreiheit für Kursgewinne langfristig konservieren möchte, ist gezwungen, vor dem Stichtag 1. Januar 2009 in die geeigneten Anlageinstrumente zu investieren. Die große Welt der Zertifikate kann leider nicht helfen. Ein dauerhaftes Engagement in Einzelaktien ist sicherlich auch keine Lösung – wer trifft schon genau die Top-Performer des Jahrhunderts. An thesaurierenden Fonds führt daher wohl kein Weg vorbei. Wird der Fonds vor dem Stichtag gekauft, bleibt der spätere Verkauf steuerfrei. Der Fondsmanager selbst kann das Fondsvermögen umschichten, ohne dass Abgeltungssteuer auf Kursgewinne anfällt. Der Fondsinhaber steht sich also steuerlich deutlich besser als der Privatier, der bei jeder Neupositionierung seines Depots die Steuerfreiheit für die Neuanlage verliert. Außerdem kann der Fonds Kursverluste mit anderen Einkünften aus Zinsen, Dividenden & Co. errechnen, während der Direktanleger Kursverluste nur mit Kursgewinnen verrechnen darf.

Wer die Wahl hat, hat die Qual
Aus steuerlicher Perspektive lautet das Motto der Stunde also: Rein in Fonds mit dem sauer Ersparten und dann Augen zu und durch, ohne dass man zwischendurch eingreift. Am Ende könnten so auch die Kinder und Enkel noch von der Steuerfreiheit profitieren.
Ganz wohl dürfte Ihnen dabei gleichwohl nicht sein, zumal die Managementgebühren einen Teil des Steuervorteils wieder zunichte machen. Und vor allem: Welcher Fonds ist für diese Zwecke der richtige und welche Investmentgesellschaft gibt es in einigen Jahrzehnten überhaupt noch? Tendenziell wird man sagen können: Je flexibler der Fonds die Anlagestrategie fahren kann, desto besser. Damit rücken vor allem Mischfonds und Dachfonds in den Fokus, wobei man den etablierten Investmentgesellschaften den Vorzug geben sollte. Wer jetzt Kapital fürs Alter parken will, für den sind auch Laufzeitenfonds eine Überlegung wert; sie passen sich den geänderten Bedürfnissen des Anlegers im Alter an und senken sukzessive den Anteil risikobehafteter Anlagen. Bis Ende 2008 bleibt Anlegern noch hinreichend Zeit, sinnvolle Investments auszuwählen.

Auch Sparplan-Inhaber werden nicht verschont
Während vermögende Privatanleger ihre steuerliche Position durch die neue Abgeltungsteuer zum Teil deutlich verbessern und auch die Steuerfreiheit für Kursgewinne noch ein Weilchen konservieren können, gucken Vorsorgesparer ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 13/2007 (pdf, 181 kB), erschienen am 06.07.2007.

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