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Archiv > Steuern > Abgeltungssteuer > Fragen von Lesern |
Fragen von Lesern Fragen und Antworten zur Abgeltungssteuer |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Die Verunsicherung vieler Anleger in Sachen Abgeltungssteuer ist allzu verständlich. Zu kompliziert erscheinen die ab 2009 greifenden Neuregelungen im Detail. Besonders die Besteuerung von Fonds und Zertifikaten sowie der Werbungskostenabzug und die Verlustverrechnung bereiten vielen Anlegern Kopfschmerzen. Gut, dass bis 2009 noch Zeit ist, sich auf die neue Situation einzustellen. Wir beantworten die wichtigsten Leserfragen. |
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Geldanlage-Brief −
Herr G. K. (möchte nicht namentlich genannt werden): Fondsmanager können, unbelästigt von der Steuer, Wertpapiere beliebig umschichten. Welche Möglichkeiten gibt es, um seine eigenen Aktien steuerrechtlich als Fondsmanager zu verwalten? Anders ausgedrückt, wie kann ich steuerrechtlich „Fondsmanager“ werden? Bei der Vielzahl der Fonds muss es einen solchen Weg doch geben!
Ulrich Rieck: Gibt es auch. Im Herzogtum Luxemburg können Sie zum Beispiel einen so genannten Privatfonds auflegen und haben damit die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umschiffen. Allerdings sind die Hürden für einen solchen Fonds, bei dem Sie ihr eigener Herr sind, hoch. Gesetzlich vorgesehen ist ein Mindestkapital von 1,25 Mio. Euro. Wegen der erheblichen Unterhaltskosten rechnet sich der eigene Fonds aber erst ab zirka 5 bis 10 Mio. Euro Kapital. Normalsterbliche müssen ihr Geld dagegen wohl einem fremden Fonds- oder Dachfondsmanager anvertrauen.
Günter Hinrichs: Was ist denn mit ETF’s? Zählen die als Fonds und sind damit „auf ewig“ steuerfrei, wenn vor dem 1. Januar 2009 gekauft? Dann wären doch auch Dach-ETF’s interessant.
Ulrich Rieck: ETF’s sind Fonds und werden auch steuerlich als solche behandelt. Das Thema Dachfonds beinhaltet also auch Dach-ETF’s. Beim Erwerb vor dem 1. Januar 2009 ist also die Steuerfreiheit für thesaurierte Kursgewinne des Fonds garantiert - das gilt aber umgekehrt natürlich auch für eventuelle Kursverluste, die steuerlich unberücksichtigt bleiben.
Dieter Jenne: Sie empfehlen wegen der Abgeltungssteuer ab 2009 thesaurierende Fonds zu wählen. Werden die ausschüttungsgleichen Erträge nicht auch jährlich der Abgeltungssteuer unterworfen, selbst wenn der Fonds im Ausland aufgelegt ist?
Ulrich Rieck: Ich werde mich hüten, Ihnen eine bestimmte Anlageform zu empfehlen, nur wenn diese vielleicht mehr oder minder günstig besteuert wird. Aber Ernst bei Seite: Bei Fonds gibt es weiterhin eine Unterscheidung zwischen ordentlichen Erträgen (zum Beispiel Zinsen und Dividenden) und Veräußerungsgewinnen. Die ordentlichen Erträge des Fonds sind auch zukünftig bei Thesaurierung als so genannte ausschüttungsgleiche Erträge steuerpflichtig. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erfolgt hingegen erst bei Ausschüttung oder bei der Veräußerung des Fondsanteils. Bei einem Erwerb vor dem 1. Januar 2009 können Sie sich also auch bei einem thesaurierenden Fonds nur die Steuerfreiheit der Kursgewinne sichern. Zinsen und Dividenden sind, wie in der Vergangenheit auch, immer steuerpflichtig. Die Fondslösung ist daher vor allem für Aktienanleger interessant, denn langfristig macht der Kursgewinn etwa zwei Drittel der Gesamterträge aus.
Werner Müssig: Wie Sie in Ihrer Serie „Abgeltungssteuer“ schreiben, bleiben thesaurierende Fonds, wenn sie vor dem Stichtag gekauft werden, steuerfrei. Bleiben somit die wiederangelegten Erträge insgesamt auch nach dem Stichtag steuerfrei oder wird der wieder angelegte Betrag als neues Investment betrachtet?
Ulrich Rieck: Der realisierte Kursgewinn wird nur bei Ausschüttung steuerpflichtig (siehe vorstehend). Solange der Fonds also thesauriert und Sie den Fondsanteil nicht verkaufen, konserviert ein vor dem Stichtag gekaufter Fonds die Steuerfreiheit für Kursgewinne langfristig. Der Fondsmanager kann also stets mit dem Bruttogewinn weiterarbeiten, so er denn Gewinne macht.
Joachim Schmidt: Im Geldanlage-Brief 13/2007 empfehlen Sie zur Umgehung der Steuer thesaurierende Fonds. Sind denn jährlich ausschüttende Fonds insoweit schlechter gestellt, wenn vor 2009 erworben? Ich habe eine bis 31. Dezember 2008 gültige Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV). Wie wird dies ab 2009 gehandhabt, wenn meine steuerpflichtigen Einkünfte weiterhin unter dem Grundfreibetrag liegen werden? Herzlichen Dank im Voraus und ein dickes Lob für Ihre bisherige Arbeit.
Ulrich Rieck: Das Wort „Umgehung“ würden Steuerberater nie in den Mund nehmen und zum Thema „Empfehlung“ und zur Frage der Thesaurierung: siehe oben. NV-Bescheinigungen gibt es natürlich weiterhin. Reichen Sie die neue Bescheinigung einfach bei ihrer Bank ein und die Abgeltungssteuer wird kein Thema für Sie sein.
Klaus Müller: Wie werden Depotinhaber mit Wohnsitz im Ausland von der Abgeltungssteuer betroffen? Muss die Bank bei ihnen ebenfalls 25 Prozent plus Soli von sämtlichen Gewinnen einbehalten und abliefern?
Ulrich Rieck: Das kommt drauf an, wo das Depot geführt wird. Nur wenn Sie Ihre Wertpapiere bei einer deutschen Bank liegen haben, greift die Abgeltungssteuer. Sollten Sie Ihr Depot im Ausland haben und mit den Kapitalerträgen noch in Deutschland steuerpflichtig sein, müssen Sie die Kapitaleinkünfte in der deutschen Einkommen-Steuererklärung deklarieren. Sie werden dann im Rahmen der Veranlagung mit Abgeltungssteuer belegt.
Frank Liebler: Zunächst ein großes Lob an die Redaktion des Geldanlage-Briefs. Sie greifen alle aktuellen und interessanten Themen rund um die Börse und das Anlegen auf. Ich habe in den vergangenen Ausgaben immer wieder die Rubrik zur Abgeltungssteuer verfolgt und frage mich: Trifft es ausnahmslos alle Zertifikate? Auch über den 30. Juni 2009 hinaus laufende Bonuszertifikate, die ich noch in diesem Jahr kaufen würde?
Ulrich Rieck: Wenn Sie jetzt erst Zertifikate kaufen, ist es leider zu spät. Zertifikate sind schon ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 15/2007 (pdf, 166 kB), erschienen am 03.08.2007.
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