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Lebensversicherungs- und Rentenpolicen
Fondsgebundene Rentenversicherungen sind die Gewinner

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Nach der Sommerpause werden die Marketingmaschinerien der deutschen Finanzdienstleister zur Hochform auflaufen und die verunsicherten Anleger auffordern, ihr Geld vor der Abgeltungssteuer in Sicherheit zu bringen. Durchaus gute Erfolgschancen dürften dabei einmal mehr die Versicherer haben. Mit Einführung der Abgeltungssteuer haben vor allem Fondspolicen gegenüber Fondssparplänen meist die Nase vorn.
Geldanlage-BriefBesteuerung von Lebensversicherung nahezu unverändert
Lebensversicherungsprodukte werden von der Abgeltungssteuer im Grundsatz kaum tangiert. Die Erträge aus so genannten Altverträgen, also Kapitallebensversicherungs-Policen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden und bestimmte Kriterien erfüllen (12 Jahre Mindestlaufzeit, mindestens fünf Beitragsjahre, 60 Prozent Mindest-Todesfallschutz), bleiben weiterhin steuerfrei.
Für Neuabschlüsse ab dem 1. Januar 2005 ist es mit der Steuerfreiheit vorbei. Grundsätzlich unterliegt danach bei Kapitallebensversicherungen der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der Besteuerung zum individuellen Steuersatz. Ab 2009 greift dann auf diesen Unterschiedsbetrag die Abgeltungssteuer.

Begünstigte Neuverträge
Eine Besonderheit gilt für Neuverträge, bei denen die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt; hier ist nämlich nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. Diese begünstigten Verträge unterliegen jedoch nicht dem abgeltenden Steuersatz von 25 Prozent. Vielmehr erfolgt hier eine Veranlagung zusammen mit den übrigen Einkünften. Gleichwohl nimmt der Fiskus zunächst einmal einen Steuerabzug von 25 Prozent vor; die zuviel gezahlte Steuer können Sie sich erst im Rahmen Ihrer Steuererklärung wiederholen.

Steuerstundungseffekt versus Kostenbelastung
Der Vorteil von Kapital-Lebensversicherungen gegenüber einer alternativen „sicheren“ Anlage, zum Beispiel in festverzinslichen Anleihen, liegt in der Steuerfreiheit der Erträge während der Ansparphase. Damit stehen stets die Bruttoerträge für die Wiederanlage durch die Versicherung zur Verfügung, während der Privatanleger nur den Ertrag nach Abgeltungssteuer zur Wiederanlage erhält. Allerdings zehren Risikokosten und Verwaltungsgebühren diesen Vorteil der Steuerstunden in vielen Fällen wieder auf. Und als besonders flexibel gilt die klassische Lebensversicherung ohnehin nicht.

Fondspolicen: Heimliche Gewinner der Abgeltungssteuer
Für Sie als Sparer sind fondsgebundene Rentenversicherungen interessanter. Vor allem gegenüber langfristigen Aktienfondssparplänen spielen sie bei der Abgeltungssteuer ihre Steuervorteile aus; denn von deren neuen Steuerregeln sind sie nicht betroffen. In der Ansparphase werden Rentenpolicen nicht besteuert und bei der späteren Rentenauszahlung wird nur der so genannte Ertragsanteil der Rente versteuert. Dieser ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Auf diesen Ertragsanteil wird sodann der persönliche Steuersatz fällig. Wer also etwa mit 65 in Rente geht und 30 Prozent Steuern zahlt, der darf von 1.000 Euro Rente immerhin 946 Euro behalten. Selbst Spitzenverdiener mit 45 Prozent Grenzsteuersatz können noch über 90 Prozent ihrer Rente vor dem Fiskus retten.
Somit profitieren die Rentenpolicen weiter von der völligen Steuerfreiheit in der Ansparphase und der günstigen Ertragsanteils-Besteuerung in der Rentenphase. Beim Fondssparer schlägt hingegen während der Ansparphase die Abgeltungssteuer auf laufende Erträge zu; und bei der Umschichtung der Aktienfonds in risikoarme Anlagen gegen Rentenbeginn werden auch die aufgelaufenen Kursgewinne mit Abgeltungssteuer belegt. Auch in der Auszahlungsphase mindert die Abgeltungssteuer auf die Erträge des Kapitalstocks die Rendite.

Nur keine Eile
Weil sich die Besteuerungsregeln für Rentenpolicen auch ab 2009 nicht ändern, haben Sie als Anleger derzeit keine Eile, unbedacht neue Verträge abzuschließen, an die Sie sich dann langfristig binden. Und natürlich arbeiten auch Versicherungen nicht „umsonst“. Daher ist die aktienfondsgebundene Rentenversicherung zwar gegenüber der Direktanlage in Aktienfonds steuerlich im Vorteil. Einen leistungsstarken und kostengünstigen Anbieter muss man aber gleichwohl sorgfältig auswählen. Dabei lohnt auch durchaus ein Blick ins Ausland, da hier oft deutlich flexiblere Policen im Angebot sind.

Policenmäntel für Betuchte
Für vermögendere Anleger, die nach Wegen suchen, um die Abgeltungssteuer zu vermeiden, kommt auch ein Blick nach Liechtenstein in Betracht. Mit einer Liechtensteiner Police lässt sich das bestehende Depot „ummanteln“, so dass die genannten steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit einer individuellen Vermögensanlage kombiniert werden können. Das recht liberale Liechtensteiner Versicherungsrecht bietet hierfür die erforderlichen Voraussetzungen. Die meisten der angebotenen Policenmäntel erfordern Anlagebeträge von 100.000 Euro bis etwa 1 Mio. Euro.

Fazit: Wer mit einem Aktiensparplan fürs Alter vorsorgt und aus diesem Kapital später seine Rente aufstocken will, der ist ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 16/2007 (pdf, 176 kB), erschienen am 17.08.2007.

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