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Archiv > Steuern > Medienfonds > |
Medienfonds Steuernachzahlung für Anleger von Filmfonds? |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Filmfonds wurden von Anlegern in der Vergangenheit nicht zuletzt aus steuerlichen Erwägungen gezeichnet. Die versprochenen steuerlichen Vorteile, insbesondere Verlustzuweisungen in erheblicher Höhe, könnten jedoch nun auf der Strecke bleiben. Denn sowohl der Fiskus als auch die Finanzgerichte haben die Filmfonds ins Visier genommen. Tausenden Anlegern könnten Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe bevorstehen. |
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Geldanlage-Brief −
Rund 5,5 Milliarden Euro zahlten mehr als 100.000 deutsche Anleger zwischen 1998 und 2005 in Medienfonds ein. Weitere 160.000 Anleger zahlten im selben Zeitraum insgesamt 8,7 Milliarden Euro an unternehmerische Medienfonds. Schätzungsweise 15 Prozent aller Hollywood-Filme werden von deutschen Anlegern finanziert. In Hollywood sprach man lange Zeit auch vom „stupid German money“. Zum Mitfinancier ihrer Hollywood-Engagements machten deutsche Anleger dabei vor allem den Fiskus. Denn nach Ansicht der Medienfonds-Initiatoren führten die Film-Produktionskosten zu unmittelbar steuerwirksamem Aufwand. Den Anlegern wurden dementsprechend Verluste zugewiesen, die sie mit anderen Einkünften verrechneten und so ihre Steuerlast drückten.
Der Fiskus schlägt zurück
Wie sich nunmehr herausstellt, könnten die Filmfonds und ihre Anleger die Rechnung ohne den Fiskus gemacht haben. Im Visier stehen besonders die VIP-Medienfonds. Zunächst wollte das Finanzamt die Verluste des Fonds nicht als angemessen anerkennen. Jetzt hat auch das Finanzgericht München den Fondsbetreibern in erster Instanz eine schwere Niederlage zugefügt. Nach Auffassung des Finanzgerichts lassen sich Verluste aus der Produktion der Filme nicht absetzen. Die Filme seien bilanziell gar kein Anlagevermögen, sondern Umlaufvermögen, so urteilten die Münchener Finanzrichter. Umlaufvermögen aber kann nun einmal nicht unmittelbar steuerlich abgezogen werden. Besonders für die Commerzbank könnte dieses Urteil ärgerlich werden. Sie hatte das Konzept auch in steuerlicher Hinsicht überprüft und ihren Anlegern empfohlen. Kein Wunder, dass die Anlegeranwälte der Geschädigten nun die Commerzbank in die Haftung nehmen wollen. Ob die Entscheidung des Finanzgerichts München Bestand haben wird, wird allerdings wohl erst der Bundesfinanzhof entscheiden.
Finanzbehörden fordern Verteilung von Schlusszahlungen
Nicht nur die Verluste stehen im Fokus der Finanzverwaltung, sondern sie ändert nunmehr auch die bisher übliche steuerliche Behandlung der Schlusszahlungen von Medienfonds. Betroffen sind insbesondere Anleger so genannter leasingähnlicher Medienfonds. Diese wiesen nicht nur die bei Filmfonds üblichen hohen anfänglichen Verlustzuweisungen auf, sie sahen darüber hinaus auch eine fest vereinbarte Schlusszahlung an den Anleger vor. Diese wurde unter anderem aus dem Verkaufserlös der Filmrechte generiert. Nach Auffassung der Fondsbetreiber war diese Schlusszahlung erst am Ende der Laufzeit zu versteuern. Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind diese Schlussgewinne jedoch bereits über den gesamten Zeitraum des Lizenzvertrages gewinnerhöhend zu aktivieren. Konsequenz: Die den Anlegern versprochenen Verluste fallen erheblich niedriger aus. Der prognostizierte Steuerstundungseffekt wird also in deutlich geringerem Umfang eintreten, mit der Folge, dass die Nachsteuerrendite derartiger Anlagekonzepte in den Keller sinkt.
„Kaufe nur, was du auch verstehst.“
Viele Filmfonds haben sich für Anleger als Super-Gau erwiesen. Nicht nur die Performance war angesichts der eingegangenen Risiken mehr als überschaubar, auch die versprochenen Steuervorteile sind für viele Anleger nur Makulatur. Glück im Unglück haben Filmfonds, deren Steuerbescheide schon bestandskräftig sind. Auch deutsche Anleger hätten sich wohl besser an der alten Maxime von Starinvestor Warren Buffet ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 21/2007 (pdf, 277 kB), erschienen am 26.10.2007.
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