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Erbschaftsteuer
Was bringt die Steuerflucht nach Österreich?

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Die Deutschen und die Österreicher haben schon ein ganz besonderes Verhältnis. Früher als „Piefkes“ geschmäht, bemüht sich Österreich seit Jahren nicht mehr nur um deutsche Urlauber, sondern wirbt auch bei Unternehmern und vermögenden Deutschen aktiv um die Verlagerung des Standorts nach Österreich. Unter anderem sollen auch der Wegfall der Erbschaftsteuer und eine moderate Abgeltungssteuer Umzugswillige locken. Finanzminister Peer Steinbrück versucht gegenzulenken.
Geldanlage-Brief − Tu felix austria! Früher wurde geheiratet, um Österreich seinen Rang auf dem internationalen Parkett zu sichern. Heute bemüht sich die österreichische Finanzpolitik aktiv um ausländisches Kapital. Dabei macht Österreich manches richtig, was deutsche Finanzpolitiker einfach nicht verstehen wollen. So hat man in Österreich die leidige Gewerbesteuer bereits 1994 beerdigt, während der deutsche Fiskus die Gewerbesteuer mit der Unternehmensteuerreform 2008 endgültig zum Standortkiller ausgebaut hat. Auf die Problematik der verfassungswidrigen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer hat man in Österreich mit deren Abschaffung reagiert.
In Deutschland wird man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bemühen, um die Bemessungsgrundlagen kräftig nach oben zu schrauben. Und das auch in Österreich bemühte Modell der Abgeltungssteuer hat man in Deutschland so „perfektioniert“, das es weltweit zum strengsten gehört. Da wundert es nicht, dass manch' tapferer Bundesbürger seinen Blick neidvoll 'gen Süden wendet.

Steinbrück reagiert auf die Abschaffung der Erbschaftsteuer in Österreich
Auch in Österreich hat das Verfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung, etwa von Grundbesitz und Barvermögen, für nicht verfassungskonform angesehen. Weil sich die großen Regierungsparteien in Österreich nicht auf eine Reform einigen konnten oder wollten, läuft die Erbschaftsteuer in Österreich nun Ende Juli 2008 aus. Da zwischen Österreich und Deutschland ein Doppelbesteuerungs-Abkommen besteht, konnten Deutsche, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegten, bereits bisher von dem günstigeren österreichischen Recht im Todesfall profitieren. Zukünftig wären sie gegebenenfalls ganz ohne Erbschaftsteuer davongekommen. Dies will der deutsche Fiskus verhindern. Das Doppelbesteuerungs-Abkommen für die Erbschaftsteuer mit Österreich wird daher gekündigt werden. Wenn Sie künftig vom Standort Österreich profitieren wollen, müssen Sie mitsamt Ihrer Erben und dem Vermögen umziehen; außerdem darf Ihr Wohnsitz in Deutschland seit mindestens fünf Jahren nicht mehr bestehen.

Die Abgeltungssteuer
Aber auch für die Lebenden bietet Österreich nicht nur landschaftliche Reize. So hat Österreich zwar ebenfalls eine Abgeltungssteuer. Kursgewinne bleiben nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist aber weiter steuerfrei. Manch vermögender Sparer, der vor der Rente steht, wird daher in ferner Zukunft vielleicht erwägen, seinen Wohnsitz nach Österreich zu verlegen und seine Fonds, Zertifikate & Co. samt den über Jahrzehnte aufgelaufenen Kursgewinnen mitzunehmen. Ist er dem deutschen Steuerzugriff entronnen, kann er seine Kursgewinne in Österreich steuerfrei einstreichen und ist für den Ruhestand gewappnet. Das allgemeine Doppelbesteuerungs-Abkommen bleibt nämlich von der Kündigung Berlins unberührt.

Fazit: Manchmal wäre der deutsche Fiskus wirklich gut beraten, ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 23/2007 (pdf, 245 kB), erschienen am 23.11.2007.

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