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Steuern 2008 Steuern 2008: Diese Änderungen sollten Sie kennen |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Zum Jahreswechsel gibt es, wie alle Jahre wieder, viele Änderungen im Steuerecht. Allerdings betreffen sie im Jahr 2008 vor allem Unternehmen. Gleichwohl muss auch Otto-Normalbürger durchaus wichtige Änderungen beachten. |
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Geldanlage-Brief −
Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können Sie sich für die so genannte Antragsveranlagung künftig mehr Zeit lassen. Die bisherige Zweijahresfrist entfällt künftig. Hieran scheiterte in der Vergangenheit so mancher Steuerpflichtige, der sich noch Geld vom Finanzamt wiederholen wollte, zum Beispiel zu viel gezahlte Lohnsteuer.
Die zweite Neuerung: Ab dem kommenden Jahr werden Behörden, die Lohnersatzleistungen auszahlen, dies an das zuständige Finanzamt melden. Leistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld können daher künftig nicht mehr bei der Steuererklärung „vergessen“ werden.
Haushaltshilfe, Handwerkerleistungen und Belegnachweise
Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen oder Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, können Sie einen Teil Ihrer Ausgaben von Ihrer Steuerschuld abziehen. Dies ist künftig sogar dann möglich, wenn Sie die entsprechenden Personen in einem Haushalt außerhalb Deutschlands in der Europäischen Union oder einem EWR-Mitgliedstaat beschäftigen. Wer einen britischen Gärtner den Golfrasen seines Ferienhauses pflegen lässt, dürfte sich folglich freuen.
Wenn Sie Ausgaben für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen geltend machen wollten, mussten Sie bisher die entsprechenden Rechnungen und Kontoüberweisungen beleghaft bei der Steuererklärung einreichen. Dies entfällt ab dem kommenden Jahr. Im Zweifel müssen Sie die Belege auf Nachfrage des Finanzamts aber nachreichen.
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Wer Vermögen schon zu Lebzeiten auf die Kinder oder andere Personen überträgt, macht dies häufig gegen Zahlung von Versorgungsleistungen. Diese Leistungen können bei den Kindern ganz (dauernde Last) oder teilweise (Rente) die Steuerlast mindern und sind vom Empfänger entsprechend zu versteuern. Haben die Älteren einen geringeren Steuersatz als die Kinder, ist dies ein probates Steuersparmodell. Ab dem Jahr 2008 funktioniert dieses Modell jedoch nur noch bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Insbesondere Immobilien- und Geldvermögen bleiben dann außen vor.
Luxemburger Spezialfonds
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber den Luxemburger Spezialfonds (siehe Geldanlage-Brief 20/2007) per 09.11.2007 steuerlich das Wasser abgegraben. Publikumsfonds sind – anders als von manchen befürchtet – nicht betroffen; hier bleibt es bei der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen für Fondsanteile, die Sie vor 2009 erworben haben.
Renten und Vorsorgeaufwendungen
Wenn Sie 2008 in Rente gehen, müssen Sie Ihre Altersrente mit einem fixen Anteil von 56 Prozent (2007: 54%) versteuern. Vorsorgeaufwendungen, die Sie 2008 leisten, sind bis zur Höchstgrenze von ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 25/2007 (pdf, 201 kB), erschienen am 21.12.2007.
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