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Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ab 2008 noch attraktiver

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Die ab 2008 nochmals gestiegenen Zulagen machen die Riester-Rente attraktiver denn je. Auch die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 dürfte der Riester-Rente zugute kommen. Zusätzlich nimmt das sogenannte „Wohn-Riester“ langsam Züge an.
Geldanlage-Brief − Die Riester-Rente ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis und soll die Versorgungslücke, die die „riestersche Rentenreform“ seinerzeit gerissen hat, kompensieren. Um die private Altersversorgung anzuregen, hat der Staat mit der Riester-Rente ein umfangreiches Förderkonzept geschaffen. Die Förderung erfolgt durch Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und Sonderausgabenabzug. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerfrei gestellt werden. Die staatliche Förderung ist parallel zu den Förderhöchstbeträgen bis 2008 sukzessive angestiegen. Wenn Sie die volle staatliche Förderung kassieren wollen, müssen Sie ab 2008 vier Prozent Ihres vorjährigen Bruttoeinkommens einzahlen – vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen.

Riester-Zulagen sind auf dem Höhepunkt angekommen
Seit Januar 2008 erhalten Riester-Sparer die maximale Förderung. Die Grundzulage steigt von bisher 114 auf 154 Euro und die Kinderzulage von 138 auf 185 Euro. Nachwuchs, der ab dem 1. Januar 2008 zur Welt kommt, erhält sogar 300 Euro Kinderzulage. Auch der mögliche Sonderausgaben-Abzug erhöht sich mit den Förderhöchstbeträgen von 1.575 auf 2.100 Euro. Besonders kinderreiche Familien, aber auch Besserverdiener profitieren daher. Ein lediger Angestellter mit einem Brutto-Einkommen von 70.000 Euro bekommt etwa 862 Euro von Vater Staat an Förderung. Das sind immerhin 41 Prozent seiner Beiträge.

Nachgelagerte Besteuerung
Wenn ab 01.01.2009 die neue Abgeltungssteuer zum Tragen kommt, werden Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert. Allerdings sind die Erträge aus Riester-Verträgen nicht von der neuen Abgeltungssteuer tangiert. Die spätere Rente unterliegt vielmehr der so genannten nachgelagerten Besteuerung: Weil Ihre Beiträge in der Ansparphase über die Zulagen beziehungsweise den Sonderausgabenabzug steuerbefreit sind, müssen Sie Ihre Rentenzahlungen in der späteren Auszahlungsphase voll versteuern. Diese Steuerstundung machte Riester-Sparen attraktiv, vor allem wenn Ihr persönlicher Steuersatz im Rentenalter deutlich niedriger als während des Berufslebens ist.

Diskussion um Riester bei Geringverdienern
Das TV-Magazin Monitor wartete in der letzten Woche mit der These auf, für Geringverdiener mache „riestern“ keinen Sinn, denn von der staatlichen Grundsicherung im Alter profitiere nur, wer selbst mit der Riester-Rente seine Existenz nicht sichern könne. Richtig ist: Wenn Sie die bedarfsorientierte Grundsicherung, die ähnlich wie die Sozialhilfe funktioniert, in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Einkünfte aus anderen Erwerbseinkünften, etwa Zinsen oder Renten, anrechnen lassen. Daraus aber zu schließen, arbeiten und sparen lohne sich nicht, man solle lieber ganz auf das soziale Sicherungsnetz setzen, ist ein allzu fragwürdiger Ansatz. Würde eine Mehrheit so denken, könnte unser Gemeinwesen ganz einpacken.

„Wohn-Riester“ – der Zuschuss zum Eigenheim
Da das Sparen für ein mietfreies Wohnen im Alter im Verständnis der Bürger hierzulande viel mit Altersvorsorge zu tun hat, soll es künftig möglich sein, die Riester Rente mit dem Erwerb von Wohneigentum zu kombinieren. Zumindest hat sich die Bundesregierung nach gut zwei Jahre andauernden Diskussionen auf die Eckpunkte zum so genannten „Wohn-Riester“ geeinigt. Riester-Zuschüsse sollen Immobilienkäufer bei der Tilgung ihrer Darlehen unterstützen. Des Weiteren soll es möglich sein, bis zu 75 Prozent des bereits angesammelten Kapitals aus Riester-Verträgen zu entnehmen, um einen höheren Eigenkapitalanteil beim Hauskauf zu erreichen. Dadurch fällt zwar der zusätzliche Rentenanspruch weg, die eigene Immobilie ist im Alter aber früher abbezahlt.
Problematisch beim „Wohn-Riester“ ist vor allem die Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung. Hierzu ist ein Optionsrecht angedacht, bei dem Hausbesitzer mit Erreichen des Rentenalters zwischen einer lebenslangen begrenzten Steuer auf das geförderte Kapital oder der einmaligen Begleichung der Steuerschuld entscheiden können. In letzterem Fall ist ein Abschlag von 25 Prozent auf die Steuerschuld im Gespräch. Viele Details sind aber noch offen. Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2008 beschlossen werden und rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft treten.

Fazit: Die Riester-Rente ist das erfolgreichste staatlich geförderte Vorsorge-Produkt. Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung bestehen derzeit rund zehn Millionen zulagefähige Riester-Verträge. Bei 27,5 Millionen sozialversicherungspflichtigen Bundesbürgern bedeutet das aber auch, dass fast zwei Drittel der Bürger auf die Geschenke vom Staat verzichten. Es steht zu hoffen, dass ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 01/2008 (pdf, 239 kB), erschienen am 18.01.2008.

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