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Abgeltungssteuer
Die Fifo-Regel bereitet Probleme bei der Abgeltungssteuer

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Die Abgeltungssteuer bringt das Ende für steuerfreie Kursgewinne. Ausgenommen sind lediglich Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 in Ihrem Depot liegen; für Zertifikate gelten Sonderregelungen. Wenn Sie aber nicht aufpassen, drohen Ihnen beim späteren Verkauf böse Überraschungen. Hintergrund ist die Anwendung der so genannten Fifo-Regel.
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Geldanlage-Brief − Die Fifo-Regel müssen Sie als Anleger dann beachten, wenn Sie ein Wertpapier zu verschiedenen Zeitpunkten erworben haben und in einem Sammeldepot verwahren. Denn beim späteren Verkauf stellt sich die Frage, welche Papiere Sie – hoffentlich gewinnbringend – veräußert haben. Das heißt: Sie müssen wissen, ob die einjährige Spekulationsfrist schon abgelaufen ist und wie hoch gegebenenfalls Ihr Veräußerungsgewinn oder -verlust als Differenz von Ein- und Verkaufspreis ist. Nach dem für private Veräußerungsgeschäfte geltenden First-in-First-out-Prinzip – kurz Fifo – unterstellt der Gesetzgeber nämlich, dass Sie die zuerst erworbenen Wertpapiere auch zuerst verkauft haben.

Vorsicht, nicht in die Fifo-Falle laufen!
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 kann die Fifo-Regel zu ungewollten Besteuerungskonsequenzen führen. Denn dem so genannten Bestandsschutz unterliegen nur Wertpapiere, die Sie vor dem 1. Januar 2009 erworben haben. Realisierte Kursgewinne von Papieren, die Sie nach dem „magischen Stichtag“ gekauft haben, müssen Sie hingegen stets mit dem Abgeltungssatz versteuern.
Anleger sind daher bemüht, den Bestandsschutz für ihre Altbestände möglichst langfristig zu konservieren. Das Problem: Stocken Sie dabei Ihre bisherigen, vor dem Stichtag erworbenen Wertpapier- oder Fondsbestände nach dem 1. Januar 2009 auf, so laufen Sie in die Fifo-Falle. Denn beim Verkauf der Papiere aus dem Girosammeldepot lässt sich nicht mehr feststellen, welche Papiere unter den Bestandsschutz fallen. Die Fifo-Regel führt nun dazu, dass gerade Ihre zuerst und damit noch vor dem 1. Januar 2009 gekauften, unter den Bestandsschutz fallenden Wertpapiere als veräußert gelten. Eine mögliche Neuinvestition unterliegt dann definitiv der Abgeltungssteuer.

Ein gesondertes Depot führen?
Wenn Sie die Steuerfreiheit von Wertpapieren oder Fonds langfristig konservieren möchten, sind Sie genötigt, die neuen Wertpapiere in einem gesonderten Depot verwahren zu lassen. Nur dann haben Sie die Option zu entscheiden, ob für Sie ein steuerfreier Verkauf der Altpapiere oder ein steuerpflichtiger Verkauf der nach dem 1. Januar 2009 erworbenen Bestände attraktiver ist.

Besitzer von Zertifikaten sind die Verlierer
Zertifikate-Inhaber sind beim Thema Bestandsschutz die Verlierer der Abgeltungssteuer. Denn nur Zertifikate, die Sie vor dem 15.03.2007 angeschafft hatten, bleiben langfristig steuerfrei. Bereits jetzt sollten Sie daher beim Nachkauf, etwa von Indexpapieren, auf eine separate Verwahrung achten.
Besonders von der Fifo-Regel sind Sie naturgemäß als Fondssparer betroffen. Sie sind sicher gut beraten, ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 04/2008 (pdf, 337 kB), erschienen am 29.02.2008.

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