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Immobilienförderung
Der „Wohn-Riester“ erweitert Ihre Riester-Optionen

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Die gute alte Eigenheimzulage ist mit Wirkung zum 1. Januar 2006 abgeschafft worden. Bereits damals einigte man sich in Berlin darauf, die Förderung der privat genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung einzubeziehen. Mit den Vorschlägen zum so genannten „Wohn-Riester“ setzt die Koalition diese Pläne nun um – eher widerwillig und auch nicht gerade zum Wohlgefallen der Finanzindustrie.
Geldanlage-Brief − Das Jahr 2008 könnte ein echtes Riester-Jahr werden. Schließlich erreichen die Zulagen beziehungsweise Steuerabzugsbeträge ihren Höhepunkt (siehe Geldanlage-Brief 01/2008). Der Traum vieler Bundesbürger in Gestalt der eigenen vier Wände ließ sich allerdings bisher nicht mit „Riestern“ erfüllen. Das soll sich nun ändern. Die große Koalition in Berlin hat mit dem so genannten „Wohn-Riester“ die letzte ihrer Koalitionsvereinbarungen auf den Weg gebracht. Damit sind die klassischen Ansparformen fürs Alter – nämlich Sparpläne, Fonds, Versicherungen und eben nun auch die eigenen Immobilien – sämtlich alle förderfähig.

So funktioniert der „Wohn-Riester“
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, können Sie nach den Plänen der Koalition einhundert Prozent des angesparten Guthabens aus dem Vertrag entnehmen und für den Erwerb Ihrer selbst genutzten Immobilie einsetzen. Das stärkt Ihre Eigenkapitalbasis und verringert ein gegebenenfalls noch aufzunehmendes Hypothekendarlehen. Auch an Ihrer Tilgung beteiligt sich der Staat. Die Bank richtet ein Förderkonto ein, auf dem getilgte Beträge bis zu 2.100 Euro im Jahr wie fiktive Sparbeiträge in einen Riester-Vertrag wirken. Die Riester-Förderung greift also unabhängig davon, ob ein Bank- oder Fondsparplan, eine Versicherung oder eine Investition in die eigene Immobilie erfolgt.

Knackpunkt nachgelagerte Besteuerung
Riester-Renten werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. In Ihrer Ansparphase werden die Einzahlungen über Zulagen oder den Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt, in der Rentenphase müssen Sie Ihre Auszahlungen mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
Für die Gleichrangigkeit mit den übrigen Riester-Produkten musste daher auch für das Wohneigentum das Konzept der nachgelagerten Besteuerung umgesetzt werden. Hier sollen Sie als „riesternder Eigenheimbesitzer“ künftig zu Rentenbeginn entscheiden, ob Sie die vom Finanzamt für die spätere fiktive Rentenleistung hoch gerechnete Steuerschuld auf einen Schlag begleichen und dabei einen Rabatt von dreißig Prozent einstreichen oder ob Sie die fällige Steuer über einen Zeitraum von maximal 23 Jahren abstottern möchten. Letzteres dürfte vor allem für Geringverdiener attraktiv sein. Im Auge behalten müssen Sie als Häuslebauer aber damit in jedem Fall, dass Sie im Alter zur Kasse gebeten werden und die Steuer daher gegebenenfalls aus Ihren sonstigen Alterseinkommen bestreiten müssen; dafür wohnen Sie aber auch hoffentlich mietfrei.

Etablierte Produktanbieter fürchten Einbußen
Die Einführung des Wohn-Riesters passt den etablierten Anbietern von Riester-Produkten nicht ins Konzept und so haben ihre Lobbyisten lange dagegen gekämpft. Denn ihnen entgeht das Geschäft, wenn Gelder aus bestehenden Verträgen entnommen und für die Eigenheimfinanzierung eingesetzt werden. Besonders die Versicherer stehen beim Wohn-Riester schlecht da, denn wegen der hohen Kostenbelastung ihrer Produkte eignen sich diese wenig zur schnellen Eigenkapitalbildung. Wenn Sie schon in jungen Jahren die eigenen vier Wände im Blick haben, sind Sie mit einem Bank- oder Fondssparvertrag sicher besser beraten.
Förderfähig sollen im Rahmen des Wohn-Riesters allerdings nicht nur die Tilgung klassischer Annuitäten- und zugeteilter Bauspardarlehen sein, sondern auch Kombinationen aus tilgungsfreien Darlehen und einem Bausparvertrag als Tilgungsersatz. Von derartigen Kombifinanzierungen sollten Sie als Riester-Sparer allerdings ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 05/2008 (pdf, 112 kB), erschienen am 28.03.2008.

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